Süddeutsche Zeitung

Nach Versetzung von Mahmoud Al-Khatib:Ude fordert Antworten von Uni Regensburg

Lesezeit: 2 min

Innenminister Herrmann lobte Mahmoud Al-Khatib einst als "besonders gelungenes Beispiel für eine erfolgreiche Integration". Dann wurde der frühere Berater von SPD-Spitzenkandidat Ude überraschend versetzt. Handelte die Universität Regensburg aus parteipolitischen Gründen?

Von Sebastian Krass

Der bayerische SPD-Spitzenkandidat Christian Ude setzt in der Debatte um die berufliche Situation seines früheren Beraters Mahmoud Al-Khatib die Universität Regensburg unter Druck. Die überraschende Versetzung des Juristen von seiner Stelle als Leiter der Personalabteilung auf einen Posten als Jurist in der Technischen Zentrale werfe Fragen auf, die "dringend befriedigend beantwortet werden müssen", sagte Ude der Süddeutschen Zeitung. Insbesondere müsse die Universität sich dem Verdacht stellen, Al-Khatib aus parteipolitischen Gründen versetzt zu haben.

Al-Khatib, 39, war integrationspolitischer Berater in Udes Wahlkampfteam und kandidierte im Stimmkreis von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) für den Landtag, ehe er im Frühjahr aus privaten Gründen sein offizielles politisches Engagement vorerst beendete. Via Facebook meldete er sich aber weiter zu Wort. Im Juni bezeichnete er die bayerische Asylpolitik als "ohne Zweifel menschenverachtend".

In der vergangenen Woche entzog ihm Uni-Rektor Christian Blomeyer die Leitung der Personalabteilung und setzte ihn auf eine neu geschaffene Position ohne Führungsverantwortung. An Al-Khatibs Beamtensold ändert sich nichts. Blomeyer begründet die "Umsetzung", wie es offiziell heißt, damit, dass man Al-Khatib "seinen Stärken entsprechend" einsetze, "und die liegen im fachlichen Bereich". Aus der Uni war zu hören, Al-Khatib werde vorgeworfen, mit seiner Personalführung Mitarbeiter gegen sich aufgebracht zu haben.

Stachel im Fleisch der CSU

Ude sagt, wegen seiner offenen Worte gelte Al-Khatib, "als Stachel im Fleisch der CSU". Der SPD-Spitzenkandidat fragt die Uni: "Welcher Vorgang soll so gravierend gewesen sein, dass er die Versetzung rechtfertigt?" Außerdem will er wissen, ob Al-Khatib abgemahnt wurde, für seine Äußerung zur Asylpraxis oder aus einem anderen Grunde. Wenn die Uni die Fragen nicht beantworte, lasse sie den Verdacht zu, "Kritik an der bayerischen Asylpraxis als Pflichtverletzung zu betrachten, obwohl die Staatsregierung zwischenzeitlich ihre Asylpraxis selber als fehlerhaft betrachtet und von ihr deutlich abrücken will".

Uni-Kanzler Blomeyer nennt den Verdacht einer politisch motivierten Versetzung "völlig abstrus". Mit Verweis auf rechtliche Beschränkungen äußert er sich nicht genauer zu Vorwürfen gegen Al-Khatib. Ein Disziplinarverfahren allerdings sei "zunächst nicht beabsichtigt". Al-Khatib könnte auch bei der Landesanwaltschaft ein solches Verfahren gegen sich selbst beantragen, ein sogenanntes "Selbstreinigungsverfahren".

Wenn Al-Khatib sich zu Unrecht beschuldigt sieht, könnte er damit etwa das Ziel verfolgen, dass ehemalige Mitarbeiter befragt werden, ob die gegen ihn im Raum stehenden Vorwürfe stimmen. Wenn ein solches Verfahren dann auch eingeleitet würde und es gut für ihn liefe, könnte am Ende eine Rehabilitierung stehen, die den Schaden der aktuellen Debatte für seine Karriere minimiert.

Bisher war Al-Khatib, der mit drei Jahren als Bürgerkriegsflüchtling aus dem Libanon nach Deutschland gekommen war, auf einem guten Weg. So wurde er 2010 von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als "besonders gelungenes Beispiel für eine erfolgreiche Integration und Karriere im öffentlichen Dienst" gewürdigt. Seine Versetzung könnte der Beamte mit einem "Selbstreinigungsverfahren" aber nicht rückgängig machen, dagegen müsste er gesondert vorgehen. Ob Al-Khatib solche Schritte erwägt, bleibt offen. Er äußert sich nicht zu dem Fall.

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SZ vom 09.08.2013
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