Süddeutsche Zeitung

Urteil in Memmingen:Mord an Jugendlicher: Lange Haftstrafen für die Angeklagten

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Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 16-Jährigen verurteilt das Landgericht Memmingen eine Jugendliche und einen Mann zu langen Haftstrafen. Auch das Motiv kommt zur Sprache.

Von Florian Fuchs, Memmingen

Selbst das Urteil verlas der Vorsitzende Richter Thomas Hörmann am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Es war ein besonderer Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Memmingen. Besonders, weil von den zwei Tätern eine minderjährig ist, weshalb Zuschauer nur beim Prozessauftakt dabei sein durften. Besonders auch, weil die Tat so fassungslos macht: Eine damals 15-Jährige und ein 25-Jähriger haben sich laut Gericht verabredet, um eine 16-Jährige in die Nähe des Flughafens Memmingen zu locken, unter Drogen zu setzen und zu töten. Das Mädchen, heute 16 Jahre alt, erhielt nun neuneinhalb Jahre Freiheitsstrafe, ihr inzwischen 26-jähriger Komplize lebenslänglich.

Eineinhalb Stunden lang begründete der Vorsitzende Richter das Urteil, ein Gerichtssprecher referierte anschließend die entscheidenden Fakten. Es war ja bis zuletzt nichts bekannt zum Motiv für die Tat. Am 14. November 2021 verabredeten sich der Mann und die Jugendliche abends mit dem Opfer an einem Flugzeughangar, der früher militärisch genutzt wurde und nun stillgelegt ist. Laut Anklage verabreichten die Täter der 16-Jährigen eine Kapsel, die sie als Vitaminpille bezeichneten, die jedoch mit der Partydroge MDMA gefüllt war.

Die Angeklagte hat der 16-Jährigen laut Rekonstruktion der Ermittler dann eine Wodkaflasche auf den Kopf geschlagen, ihr Begleiter fixierte die 16-Jährige auf dem Boden und stieß ihr mehrfach ein Butterflymesser in den Rücken und den seitlichen Rumpf. Die Jugendliche starb durch Lungenversagen und eine zweifache Verletzung des Zwerchfells. Die beiden Täter verließen den Tatort mit dem Auto.

Zehn Jahre beträgt die Höchststrafe im Jugendstrafrecht, mit neun Jahren und sechs Monaten für die 16-Jährige liegt der Urteilsspruch nur knapp darunter. Das Gericht ist überzeugt, dass sich die beiden Angeklagten des gemeinschaftlichen Mordes schuldig gemacht haben. Tatzeugen gab es nicht. Die Polizei, die am Präsidium Schwaben Süd/West eine Sonderkommission einsetzte, wertete zahlreiche Chatprotokolle aus. 23 Verhandlungstage, die Vernehmung zahlreicher Zeugen und Sachverständiger haben dem Urteilsspruch nach ergeben, dass Rache und Wut auf das Opfer die Triebfeder für die Tat waren, die offenbar von der 15-Jährigen ausging. Sie war mit dem ermordeten Mädchen befreundet gewesen - woran die Freundschaft zerbrach, was die Verhandlung dazu ergeben hat, das wird aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nie an die Öffentlichkeit dringen. Dem Mann attestierte das Gericht laut Sprecher, dass er dem Mädchen bei ihrem Tatplan vor allem behilflich sein wollte - auch er kannte das Opfer bereits längere Zeit vor der Tat.

Die Angeklagte, die zuletzt eine Ausbildung zur zahnarztmedizinischen Fachangestellten machte, räumte ein, dass sie bei der Tat anwesend war, bestritt jedoch bis zuletzt eine Tatbeteiligung. Der Angeklagte, gelernter Maurer, gestand die Tat laut Gerichtssprecher, stellte sie jedoch als Kurzschlusshandlung dar. Wegen seiner Drogensucht ordnete das Gericht an, dass er in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Er muss den Eltern der Getöteten darüber hinaus ein Schmerzensgeld von 50 000 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision wäre binnen einer Frist von einer Woche zulässig.

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