Süddeutsche Zeitung

Memmingen:Türkisch Islamische Gemeinde will gegen Nein des Stadtrats zu Minarett klagen

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Der Gemeindevorstand hat laut dem Vereinsvorsitzenden entschieden, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen, da der geplante Anbau an die Memminger Moschee nicht gegen baurechtliche Vorgaben verstoße.

Die Türkisch Islamische Gemeinde in Memmingen will gegen das umstrittene Nein der Stadt zum Bau eines Minaretts vor Gericht ziehen. Der Gemeindevorstand habe am Donnerstagabend entschieden, Klage beim Verwaltungsgericht Augsburg einzureichen, sagte der Vorsitzende des Vereins, Muhammet Kul, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Der geplante Bau verstoße nicht gegen baurechtliche Vorgaben, betonte Kul. Die Türkisch Islamische Gemeinde habe bei der Stadt Memmingen um eine ausführliche Begründung für die Ablehnung gebeten.

Grundsätzlich hatte das Baureferat der Stadt Memmingen den Bauantrag für das 24 Meter hohe Minarett als genehmigungsfähig beurteilt. Sowohl der Bauausschuss als auch das Stadtratsplenum hatten den Antrag jedoch abgelehnt. In beiden Fällen ging die Abstimmung zwar patt aus; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag entsprechend der Gemeindeordnung aber als abgelehnt.

Kritisch wurde unter anderem die beantragte Höhe des Minaretts von 24 Metern gesehen. Auch wenn für das betroffene Gebiet kein Bebauungsplan existiert: Die Bebauungspläne angrenzender Bereiche sehen Gebäudehöhen von maximal 16 Metern vor. Die Beschlüsse hatten für einigen Wirbel und Debatten auch innerhalb des Stadtrats gesorgt.

Oberbürgermeister Jan Rothenbacher (SPD) hatte die Ablehnung persönlich bedauert und erwogen, sie rechtlich überprüfen zu lassen. Da die Baubehörde zu dem Schluss gekommen war, dass das Vorhaben planungsrechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig ist, hätte die Regierung von Schwaben als Rechtsaufsichtsbehörde eingeschaltet werden können. Nach weiteren Beratungen mit den Fraktionen und anderen Beteiligten kündigte Rothenbacher am Mittwoch aber an, die Entscheidung umsetzen zu wollen.

Damit wurde das ablehnende Verwaltungsverfahren eingeleitet und die Türkisch Islamische Gemeinde als Bauherrin entsprechend informiert. Die Türkisch Islamische Gemeinde hatte von Anfang an unterstrichen, dass es sich bei dem Minarett um ein rein baulich religiöses Symbol handle. Es sei keine Lautsprecheranlage vorgesehen, über die zum Gebet aufgerufen werden könnte.

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