Süddeutsche Zeitung

Justiz:Sorgerechtsstreit: Wider Willen in China statt im Chiemgau

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Von Matthias Köpf, Marquartstein

Fast hätte ein deutscher Polizeibeamter am Flughafen alles noch verhindert. Ob der Vater des Kindes denn zugestimmt habe, dass sie mit ihrer kleinen Tochter nach Hongkong ausreise? Nichts wäre der Mutter lieber gewesen, als dass sie und ihr fünfjähriges Mädchen nicht hätten einsteigen dürfen in dieses Flugzeug, das sie am Ende doch nach Hongkong gebracht hat. Denn die Reise war von der deutschen Justiz rechtskräftig angeordnet worden, das Oberlandesgericht München hatte es auf Betreiben des Vaters so beschlossen. Seit zwei Monaten sind Mutter und Tochter nun in Hongkong, wo der Vater lebt. Daheim in Marquartstein im Landkreis Traunstein tun seither einige Menschen sehr viel dafür, dass beide wieder zurückkommen können.

Linda Becker zum Beispiel kennt die Mutter schon seit zwei Jahrzehnten, hat sie aber erst vor eineinhalb Jahren wiedergetroffen, als sie mit ihrer Familie selbst nach Marquartstein gezogen ist. Beckers Jüngste war mit dem Mädchen im Kindergarten. Die beiden haben viel miteinander gespielt, und die Mütter haben gemeinsam dafür gekämpft, dass die Kleine eben nicht nach Hongkong fliegen muss. Das Amtsgericht Traunstein hatte 2018 den Antrag auf eine "Rückführung" des Kindes nach Hongkong auch klar zurückgewiesen.

Gestellt hatte den Antrag der Vater, ein Chinese aus einflussreicher Hongkonger Familie, der als Pilot nicht nur für Fluggesellschaften unterwegs war, sondern auch als Teilnehmer der 2019 eingestellten Rennserie des Getränkekonzerns Red Bull. Er und die Mutter aus Marquartstein, die von Beruf Flugbegleiterin ist, waren über die Jahre immer wieder ein Paar und dann wieder nicht, sie haben geheiratet und sich doch wieder getrennt. Im Sommer 2018 wollte der Mann nichts mehr von einer Zusage wissen, dass die gemeinsame Tochter in Deutschland bleiben könne. Seither tobt ein Sorgerechtsstreit, wie es viele gäbe, wäre nicht ein Schauplatz das krisengeschüttelte Hongkong - und wäre da nicht diese Entscheidung des OLG München.

Die Familienrichterin in Traunstein hatte den Rückführungsantrag des Vaters nach dem "Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung" (HKÜ) noch als unbegründet verworfen, denn die Mutter habe das Kind eben nicht widerrechtlich in Deutschland zurückgehalten. Maßgeblich für das HKÜ ist das Kindeswohl. Entscheidend ist da oft der "gewöhnliche Aufenthalt" des Kindes, und so haben auch hier beiden Seiten einander und den Gerichten die Wochen und Monate vorgerechnet, die das Mädchen in Hongkong und in Deutschland verbracht hat. Die Traunsteiner Richterin sah als gewöhnlichen Aufenthalt Marquartstein an, wo das Mädchen bestens integriert war, die Sprache sprach und zuletzt lange den Kindergarten besucht hat.

Doch das OLG als zweite Instanz zeigte sich davon unbeeindruckt, zumal die Seite des Vaters anführte, dass die lange Zeit in Marquartstein ja eine Folge des Zurückhaltens sei. Die Vorsitzende Richterin und ihre Beisitzerinnen rechneten für den gewöhnlichen Aufenthalt die Monate ab einem Zeitpunkt, den die Unterstützerinnen der Mutter für völlig willkürlich halten. Auch dass die Kleine sehr viel besser Deutsch als Englisch, geschweige denn Chinesisch spricht, brachte die Kammer nicht von der Überzeugung ab, dass die Mutter ihre Tochter unberechtigt zurückhalte. Mehr als zwei Instanzen gibt es in Deutschland für solche Fälle nicht, Anhörungsrügen an die gleiche Kammer etwa wegen einer Fristversäumnis des Gerichts blieben folgenlos. Das Verfassungsgericht nahm eine Beschwerde nicht an, und zum fristgerechten Anrufen des Europäischen Gerichtshofs fehlte der Mutter mittlerweile das Geld, denn mit der Niederlage vor dem OLG muss sie alle Verfahrenskosten tragen, auch die des Vaters.

Inzwischen sind ohnehin die Gerichte in Hongkong zuständig, doch dort ist nicht nur das tägliche Leben teuer, auch die Honorare der Anwälte sind hoch. Unter welchen Umständen Mutter und Tochter in Hongkong leben, darüber dürfen weder sie selbst noch ihre Unterstützerinnen sprechen, um das dortige Verfahren nicht zu gefährden. Die Frauen um Linda Becker haben aber nicht nur eine Onlinepetition gestartet, die schon mehr als 60 000 Menschen unterschrieben haben, sondern auch eine Spendenaktion. Zudem haben sie viele Politiker auf den Fall aufmerksam gemacht, darunter die Traunsteiner SPD-Abgeordnete Bärbel Kofler, die seit 2016 Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung ist. Am 23. Januar soll der Fall Thema im Sozialausschuss des Landtags sein.

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SZ vom 13.01.2020
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