Süddeutsche Zeitung

Coronavirus in Bayern:Die neuen Regeln für Weihnachtsmärkte

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In bayerischen Innenstädten darf es wieder Christkindlmärkte geben - allerdings unter Auflagen.

Die bayerische Regierung hat die genauen Regeln für die diesjährigen Weihnachtsmärkte vorgelegt. Vieles ist wieder erlaubt, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) lobte das "maßvolle Schutzkonzept". Doch was genau sieht das vierseitige Papier von Gesundheits- und Wirtschaftsministerium vor?

Gilt eine Maskenpflicht?

Unter freiem Himmel geht es ohne Maske. Ist es nicht möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, wird sie aber empfohlen. In Innenbereichen ist mindestens eine medizinische Maske gefordert. Das gilt auch für Mitarbeiter, sofern sie keinen festen Steh- oder Arbeitsplatz haben, bei dem der Mindestabstand gewahrt wird, oder sie an Theken oder Kassen mit Trennscheiben oder ähnlichem geschützt werden. Kinder bis sechs Jahren sind ebenso ausgenommen wie Menschen mit Attest. In der Gastronomie darf die Maske am Tisch abgenommen werden.

Gibt es Essen und Trinken?

Hier gibt es praktisch keine Einschränkungen. In der Gastronomie darf gegessen und getrunken werden. Auch Mitnahmeangebote zum Verzehr auf dem Gelände sind erlaubt, ebenso der Ausschank von Alkohol wie Glühwein.

Gilt die 3-G-Regel?

Grundsätzlich gibt es keine 3-G-Pflicht auf den Weihnachtsmärkten. Gibt es Gastronomie in Innenbereichen, haben allerdings nur Geimpfte, Getestete oder Genesene Zutritt - sofern die jeweilige Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt. Freiwillig können die Veranstalter auch strengere Regeln anlegen - also nur Geimpfte und Genesene erlauben oder bei Getesteten einen PCR-Test verlangen.

Wer darf nicht kommen?

Wer mit dem Coronavirus infiziert ist oder unter Quarantäne steht, darf natürlich nicht auf den Weihnachtsmarkt. Das gilt auch für Menschen mit typischen Covid-19-Symptomen wie Geruchs- und Geschmacksverlust, Atemwegserkrankungen oder allgemeinen unspezifischen Krankheitssymptomen.

Werden die Weihnachtsmärkte wie immer?

Nein, denn auf den Märkten soll - wo immer möglich - ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, Menschenansammlungen sollen verhindert werden. Als geeignete Maßnahmen dafür nennt das Rahmenkonzept unter anderem größere Abstände zwischen den Ständen, Abstandsmarkierungen, vergrößerte Verkaufsflächen, Besucherlenkung und Hinweisschilder. Insbesondere an den Ein- und Ausgängen könnte es dazu auch Einbahnstraßenregelungen geben.

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