Süddeutsche Zeitung

Bamberg:"Weisse Wölfe" vor Gericht

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Aus dem Gericht von Hans Holzhaider, Bamberg

Wenn alles stimmt, was Staatsanwalt André Libischer vorträgt, dann handelt es sich bei den vier Angeklagten, die sich seit Mittwoch vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Bamberg verantworten müssen, um ziemlich gefährliche Leute. Andreas G., 24, Patrick H., 32, Nadine H., 39, und Marcel D., 26, sollen der Anklage zufolge den "harten Kern" einer rechtsextremistischen Vereinigung gebildet haben, die sich "Weisse Wölfe Terrorcrew" (WWT) nannte und das Ziel verfolgt habe, politische Gegner aus der linken Szene, aber auch Ausländer, insbesondere Asylbewerber, "militant zu bekämpfen". Die "Weissen Wölfe", die zum ersten Mal 2008 in Hamburg als Fangruppe der gleichnamigen Skinheadband in Erscheinung traten, wurden im März 2016 vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière verboten. Die Gruppe, sagte de Maizière damals, bekenne sich offen zu den Werten des Nationalsozialismus und strebe eine Diktatur "nach diesem Vorbild" an.

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte schon im Oktober 2015 die Wohnungen von mehreren mutmaßlichen Mitgliedern der fränkischen Neonazi-Szene durchsucht und dabei Hakenkreuzfahnen, eine Pistole und eine größere Menge pyrotechnischer Gegenstände beschlagnahmt. Ein Jahr später wurde Anklage gegen drei Männer und eine Frau erhoben, aber es dauerte noch einmal volle zwei Jahre, bis der Prozess nun endlich beginnen konnte. Die damals erlassenen Haftbefehle wurden längst wieder aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt; nur Patrick H. ist derzeit wegen eines anderen Tatvorwurfs in Untersuchungshaft. Die Strafkammer sei wegen mehrerer Großverfahren absolut ausgelastet gewesen, begründete der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt die ungewöhnlich lange Dauer des Verfahrens.

Der fränkische Ableger der WWT soll im Frühjahr 2014 unter anderem von den vier Angeklagten gegründet worden sein, wobei Patrick H. als "Sektionsleiter", seine Ehefrau Nadine als seine Stellvertreterin und Andreas G. als "Organisationsbeauftragter" agiert haben sollen. Die Gruppe habe für ihre Treffen eine Wohnung angemietet und einheitliche Kapuzenpullover und T-Shirts mit dem Aufdruck "WWT Terrorcrew" besorgt.

Konkret zählt die Anklage - neben der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" - fünf Tatvorwürfe auf. Im Mai 2015 sollen Andreas G. und Marcel D. in der Bamberger Innenstadt eine Schlägerei provoziert haben, an der sich im weiteren Verlauf auch Patrick und Nadine H. beteiligten. Dabei seien mehrere Personen durch den Wurf einer Bierflasche und durch massive Faustschläge und Fußtritte verletzt worden. Die herbeigerufenen Polizeibeamten seien als "Wichser" und "Idioten" beschimpft worden. Als "Störung des öffentlichen Friedens" bewertet die Staatsanwaltschaft einen Vorfall vom August 2015. Andreas G. und Patrick H. hätten einen Wachmann bei einer Asylbewerberunterkunft angesprochen und ihm zu verstehen gegeben, es könne zu einem Angriff auf die Einrichtung kommen und er müsse sich dann entscheiden, ob er sich dem in den Weg stellen wolle. Es werde dann nicht mehr "Rostock 1992", sondern "Bamberg 2015" heißen. In Rostock war es 1992 zu schwersten Ausschreitungen gegen eine Asylbewerberunterkunft gekommen.

Die Angeklagten Andreas G. und Patrick H. sollen im April 2014 in Stammheim (Landkreis Schweinfurt) ein Banner mit der Aufschrift "Stammheim ist bunt" verbrannt haben. In Stammheim befand sich damals die Parteizentrale der Partei "Die Rechte". Dem Angeklagten Marcel D. wird vorgeworfen, er habe mit einem Gullydeckel ein Fenster eines Cafés in Bamberg eingeworfen, in dem sich vornehmlich politisch linke Gruppen trafen. D. habe auch, so die Anklage, aus Italien und Polen fast 100 Kilo Feuerwerkskörper erworben, darunter auch sogenannte Kugelbomben, die wegen ihrer hohen Sprengkraft nur von ausgebildeten Pyrotechnikern gekauft und benutzt werden dürfen.

Ein Angeklagter lässt behaupten: Über Straftaten sei nie gesprochen worden

Am ersten Prozesstag äußerten sich nur Patrick H. und Marcel D. zu den Tatvorwürfen. H. räumte ein, er habe auf Bitten eines gewissen R., des "Gründers" der "Weissen Wölfe", in Bamberg "eine Art Leitung übernommen. Er habe aber schon kurz darauf die Gruppe aufgelöst und die T-Shirts "eingezogen". Die Verbrennung des Stammheim-ist-bunt-Banners räumte er ein; er sei damals Mitglied der Partei "Die Rechte" gewesen. Mit dem Kauf der Feuerwerkskörper habe er nichts zu tun. Zu der Schlägerei sei er erst später dazugekommen, er habe nur gesehen, dass seine Frau am Boden lag und ein Mann sie schlug; den habe er von ihr weggezogen. Einem anderen, der ihn getreten habe, habe er "eine verpasst". "Ich dachte, das wären die von der linksterroristischen Antifa, die uns immer angreifen", sagte er. Zu dem Vorfall bei der Asylbewerberunterkunft wollte er sich nicht äußern.

Marcel D. ließ von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen, dass er schon unmittelbar nach seiner Verhaftung 2015 aus sämtlichen rechtsgerichteten Gruppierungen ausgetreten sei. Er sei Mitglied der "Weissen Wölfe" gewesen, über Straftaten sei dort aber nie gesprochen worden. Den Wurf mit dem Gullydeckel räumte er ein, ebenso seine Beteiligung an der Schlägerei. Er habe einen Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt, sich bei den Verletzten entschuldigt und 4500 Euro Schmerzensgeld bezahlt. Die Feuerwerkskörper habe er gekauft, aber nur, "um mich an Silvester damit zu ergötzen". Er sei "entsetzt" über den Vorwurf, "wir hätten vorgehabt, Rohrbomben auf Asylantenheime zu werfen". Er habe sich mittlerweile komplett von der rechten Szene distanziert.

Nadine H. machte nur Angaben zu ihrem Lebenslauf, zur Anklage äußerte sie sich nicht. Andreas G., mit 24 Jahren der Jüngste der vier Angeklagten, sagte überhaupt nichts, außer zweimal sehr zackig "jawoll" und "korrekt", als der Vorsitzende Richter seine Personalien verlas. G. wird verteidigt von Maik Bunzel, der bekannt wurde, weil er trotz seines neonazistischen Hintergrunds als Gründer der Band "Hassgesang" kurze Zeit in Bayern als Richter auf Probe beschäftigt war.

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Quelle:
SZ vom 11.10.2018
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