Süddeutsche Zeitung

Justiz:Masken-Millionärin Andrea Tandler muss in U-Haft bleiben

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Das Landgericht München I verwirft ihre Haftbeschwerde. Es geht von einem dringenden Tatverdacht sowie von Fluchtgefahr aus. Auch Tandlers Partner Darius N. darf das Gefängnis nicht verlassen.

Von Klaus Ott

Nach dem Amtsgericht München hat nun auch das Landgericht München I entschieden, dass die Masken-Millionärin Andrea Tandler und ihr Partner Darius N. weiter im Gefängnis bleiben. Das Landgericht verwarf eine Beschwerde der beiden gegen die Untersuchungshaft. Die 6. Große Strafkammer für Wirtschaftsstrafsachen stützte sich nach Angaben der Münchner Justizpressestelle insbesondere darauf, dass "sowohl ein dringender Tatverdacht hinsichtlich der vorgeworfenen Straftaten als auch der Haftgrund der Fluchtgefahr bei beiden Beschuldigten" vorliege.

Andrea Tandler, Tochter des einstigen CSU-Generalsekretärs und Ex-Ministers Gerold Tandler, und Darius N. können nun noch das Oberlandesgericht (OLG) München anrufen. Die beiden sitzen seit gut zwei Wochen in U-Haft. Gegen sie wird seit Langem wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt; bei Andrea Tandler geht es zusätzlich um den Vorwurf des Subventionsbetrugs. Beide Beschuldigte haben vor ihrer Verhaftung sämtliche Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen. Für sie gilt bis zu einer etwaigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Daran ändert auch die U-Haft nichts.

Die Münchner PR-Unternehmerin Tandler hatte zu Beginn der Corona-Pandemie Maskenlieferungen der Schweizer Handelsfirma Emix an mehrere Gesundheitsministerien in Deutschland vermittelt und dafür zusammen mit ihrem Partner Darius N. 48 Millionen Euro Provision kassiert. Die beiden sollen Einkommens-, Gewerbe- und Schenkungssteuer hinterzogen beziehungsweise Beihilfe dazu geleistet haben. Der Schaden für den Fiskus soll rund 15 Millionen Euro betragen.

Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft in den nächsten Monaten Anklage erhebt. Abzuwarten bleibt, ob es dann zu einem Prozess kommt; und falls ja, wie dieser ausginge. Zuständig für ein solches Verfahren wäre dann voraussichtlich auch die 6. Große Strafkammer am Landgericht München I, die jetzt die Haftbeschwerde verworfen hat. Die Kammer wird von der Richterin Andrea Wagner geleitet, die im Herbst vergangenen Jahres den Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt hat. Schuhbeck hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

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