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Geschichte:Gerichtshof: Russland verstieß gegen Informationspflicht zu Katyn

Straßburg (dpa) - Russland hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Pflicht verstoßen, dem Straßburger Gericht Dokumente über das Massaker von Katyn zu liefern. Zu diesem Urteil kam in Straßburg der EGMR. Russland habe die Ermittlungen zu dem Massaker von Katyn 2004 unterbrochen, ohne den Gerichtshof über die Gründe zu informieren, so das Urteil. Die Richter blieben damit hinter einem ersten Urteil von 2012 zurück. Damals hatte die EGMR-Kammer Russland wegen "menschenunwürdiger Behandlung" von Angehörigen des Katyn-Massakers verurteilt.

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Straßburg (dpa) - Russland hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Pflicht verstoßen, dem Straßburger Gericht Dokumente über das Massaker von Katyn zu liefern. Zu diesem Urteil kam in Straßburg der EGMR. Russland habe die Ermittlungen zu dem Massaker von Katyn 2004 unterbrochen, ohne den Gerichtshof über die Gründe zu informieren, so das Urteil. Die Richter blieben damit hinter einem ersten Urteil von 2012 zurück. Damals hatte die EGMR-Kammer Russland wegen „menschenunwürdiger Behandlung“ von Angehörigen des Katyn-Massakers verurteilt.

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