Süddeutsche Zeitung

Zwischen den Zahlen:Nachfeiern

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Ächz, das Jahr 2020 hat mehr Arbeitstage als das Vorjahr. Das steigert das Wachstum, aber nicht unbedingt die Laune. Eine Gruppe darf sich aber freuen.

Von Benjamin Emonts

Noch sieben Mal schlafen, dann wird mal so richtig auf den Putz gehauen. "Vier lange Jahre mussten wir schließlich warten, vier lange Jahre." Das sagen sich mehr als 55 000 Deutsche und gar 4,8 Millionen Menschen weltweit vor dem kommenden Samstag. Nach qualvollen und dürren Jahren haben sie am 29. Februar endlich wieder Geburtstag, weil 2020 ein Schaltjahr ist und sie dummerweise genau an jenem Tag und in jenem Jahr auf die Welt gekommen sind. Also was soll's! Der Champagner wird fließen. Freunde werden mit Hubschraubern eingeflogen. Yachten gechartert. Die Musiker Snoop Dogg und Mariah Carey gebucht. Colliers, Edelkarossen und Goldbarren geschenkt. Der ganze Nachholbedarf für vier lange Jahre.

Der Kater nach der großen Sause wird jedoch nicht ausbleiben, der Winzer aus der Champagne wird schon bald seine Rechnung stellen und Snoop Dogg auf das hohe sechsstellige Honorar pochen für seinen fünfminütigen Auftritt. Man kennt das Prinzip: Party aus, Kohle weg. Richtig feiern kann danach die Wirtschaft, die nicht nur von den weltweiten Parties profitiert.

Auch sonst meint es der Kalender 2020 gut mit ihr. Neben dem 29. Februar, den das Schaltjahr als Bonuswerktag bereitstellt, fallen in diesem Jahr vier von elf bundesweiten Feiertagen auf Wochenenden, was die Partystimmung der Mitarbeiter trüben dürfte.

Das Wirtschaftsinstitut Ifo rechnet 2020 mit einem Wirtschaftswachstum von etwa 1,1 Prozent - und allein 0,3 Prozentpunkte gehen der Schätzung zufolge auf jene drei Arbeitstage zurück, die 2020 mehr als im Vorjahr geschuftet wird. Die Umsatzsteigerungen der Arbeitgeber dürften in die Milliarden gehen. Für den feiernden Arbeitnehmer kann das immerhin mehr Jobsicherheit bedeuten, und damit bessere Stimmung am Arbeitsplatz. Vielleicht auch ein wenig mehr Geld - gut für die nächste Fete in vier Jahren.

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Quelle:
SZ vom 22.02.2020
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