Süddeutsche Zeitung

Wirecard:Die Wette gilt wieder

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Die Wirecard-Aktie bricht nach Aufhebung des Verbotes von Leerverkäufen ein, erholt sich dann aber.

Von Harald Freiberger, München

Der Dienstagmorgen ließ das Schlimmste befürchten: Kaum hatte die deutsche Finanzaufsicht Bafin das Verbot aufgehoben, gegen den Zahlungsdienstleister Wirecard zu wetten, schien die Aktie wieder zum Spielball von Spekulanten zu werden. Der Kurs brach gleich zum Börsenstart um 8,3 Prozent ein. Im Laufe des Tages erholte sich der Kurs jedoch deutlich, zum Schluss zählte die Aktie mit plus 2,8 Prozent zu den Favoriten im Dax.

Das könnte auch an Spekulationen liegen, wonach der japanische Mischkonzern Softbank bei Wirecard einsteigen will, wie die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet.

Die Bafin hatte Investoren am 19. Februar verboten, weitere Netto-Leerverkaufspositionen gegen Wirecard aufzubauen. Mit solchen Transaktionen profitieren Anleger davon, wenn der Aktienkurs fällt. Das Verbot wurde wegen einer "möglichen Gefährdung des Marktvertrauens" verhängt. In den Wochen davor war die Wirecard-Aktie um bis zu 40 Prozent gefallen. Anlass waren mehrere Berichte der Financial Times, wonach Wirecard in Singapur Scheingeschäfte einging, welche die Zahlen größer erscheinen ließen, als sie in Wirklichkeit waren. Der Bericht einer unabhängigen Anwaltskanzlei hat inzwischen ergeben, dass die Unregelmäßigkeiten offenbar geringfügig waren. Allerdings sind immer noch Fragen offen.

Für die Bafin gibt es nun jedenfalls "keine Hinweise mehr darauf, dass eine weitere Gefährdung des Marktvertrauens vorliegt", sagte eine Sprecherin. Deshalb habe man das Leerverkaufsverbot zum vorgesehenen Termin am 19. April aufgehoben. Seit Karfreitag darf die Aktie wieder leer verkauft werden.

Ob Investoren nun erneut gegen Wirecard spekulieren, lässt sich noch nicht sagen. Sie müssen es der Bafin melden, wenn sie eine Netto-Leerverkaufsposition eingehen, die 0,2 Prozent des Börsenwertes der Aktie übersteigt. Ab 0,5 Prozent wird die Position im Bundesanzeiger veröffentlicht. Gemeldet werden muss dies am darauf folgenden Handelstag. Am Dienstagnachmittag hatte sich im Bundesanzeiger noch nichts verändert. Dort befinden sich dieselben Positionen wie vor Verhängung des Verbots: die Hedgefonds Odey Asset Management und Slate Path Capital mit 0,56 und 1,5 Prozent.

Zudem hat die Bafin in der vergangenen Woche Informationen an die Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts auf Marktmanipulation weitergegeben. Demnach könnte Wirecard Opfer einer gezielten Attacke von Spekulanten geworden sein. "Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob es Hinweise gibt, die weitere Ermittlungen rechtfertigen", sagte die Bafin-Sprecherin.

Am Donnerstag veröffentlicht Wirecard seine Bilanz für 2018. Der Termin war wegen der laufenden Ermittlungen um mehrere Wochen verschoben worden.

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Quelle:
SZ vom 24.04.2019
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