Süddeutsche Zeitung

Welthandel:EU wappnet sich 

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Die WTO kann derzeit keinen Streit mehr schlichten. Die EU-Kommission will dennoch auch künftig Straf- und Vergeltungszölle verhängen.

Von Björn Finke, Brüssel

Die EU-Kommission soll demnächst auch Straf- und Vergeltungszölle verhängen können, ohne dass zuvor ein Streitschlichtungsverfahren bei der Genfer Welthandelsorganisation WTO komplett durchlaufen wurde. Damit reagiert die EU auf die Blockade des WTO-Berufungsgerichts. Handelskommissar Phil Hogan will die entsprechende Verordnung, die Aufgaben und Befugnisse seiner Behörde regelt, ändern lassen, wie er am Donnerstag in Brüssel ankündigte. Europaparlament und Ministerrat, das Entscheidungsgremium der Staaten, müssen zustimmen. Der Kommissar erwartet, dass die Vorschläge bis Sommer Gesetz werden. Das Berufungsgericht für Streitschlichtungsverfahren der WTO ist seit Mittwoch nicht mehr arbeitsfähig. Die US-Regierung blockiert seit zwei Jahren die Ernennung neuer Richter, weil sie dem Gericht Kompetenzüberschreitung vorwirft. Da die Amtszeit zweier Juristen am Dienstag endete, besteht das Gericht jetzt nur noch aus einer Juristin: vorgeschrieben sind aber mindestens drei. In der WTO legen die Staaten Regeln für den Welthandel fest, und bei Disputen zwischen Mitgliedern ist das Gericht die letzte Instanz.

Erhält die EU in einem WTO-Verfahren Recht und damit zum Beispiel die Erlaubnis, Strafzölle einzuführen, könnte der Streitgegner Berufung einreichen. Da das Gericht nicht arbeitsfähig ist, würde dieser Prozess auf Eis liegen. Bislang geben die EU-Regeln vor, dass die Kommission Vergeltungsaktionen nur starten darf, wenn das WTO-Verfahren komplett abgeschlossen ist. Doch nach der vorgeschlagenen Regeländerung müsste die EU keine Rücksicht mehr darauf nehmen, dass der Streitgegner Berufung bei dem blockierten Gericht eingelegt hat.

Außerdem will sich Hogan mit Staaten weltweit darauf einigen, das WTO-Streitschlichtungsverfahren weiter zu nutzen und statt des blockierten Gremiums ein anderes Gericht als letzte Instanz zu verwenden. Dieses Ersatzgericht wird mit früheren WTO-Richtern besetzt.

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Quelle:
SZ vom 13.12.2019
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