Süddeutsche Zeitung

VW-Musterklage:Dämpfer für die Kläger

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Von Angelika Slavik, Braunschweig

Braunschweig hat sich gut gerüstet für den großen Tag, das Gericht ist extra in die Stadthalle umgezogen, damit auch genug Platz ist für alle, die man heute hier erwartet: Anwälte - sehr, sehr viele Anwälte -, außerdem Journalisten und Kamerateams und natürlich Kunden, die sich dieser Klage angeschlossen haben. Fast eine halbe Million Autobesitzer versucht in diesem Verfahren Ansprüche gegen Volkswagen durchzusetzen. Es ist ein Verfahren, das die Bundesregierung ja wegen dieses Falls eingerichtet hat. Die Musterfeststellungsklage ist so etwas wie eine Lex Volkswagen: Der Versuch, im wahrscheinlich größten Industriebetrug der deutschen Nachkriegsgeschichte zu irgendeiner Form von Gerechtigkeit zu kommen. Wie soll so ein historisches Verfahren ins Oberlandesgericht von Braunschweig passen?

Aber im Congresssaal der Stadthalle bleiben dann doch einige Reihen frei. Der Sturm wütet über Norddeutschland, die Bahn steht still, möglicherweise sind all die empörten Kunden, die protestierenden Aktivisten, die eigentlich hier erwartet wurden, also bloß irgendwo hängengeblieben. Vielleicht aber macht sich im vierten Jahr der Dieselaffäre selbst bei jenen Müdigkeit breit, die zumindest moralisch jedes Recht haben, entsetzt zu sein über das, was Volkswagen sich da geleistet hat: den VW-Kunden.

Ein paar aber sind gekommen, sie berichten den Journalisten von ihren Autos, einem Škoda Octavia zum Beispiel, Baujahr 2013, es sei sein erster Wagen aus dem VW-Konzern, sagt einer. Und dass er immer noch an die Autos glaube, aber an das Management von VW nicht mehr. Diese Leute seien "nicht so, wie man sich das wünschen würde".

In diesem Szenario also eröffnet der Vorsitzende Richter Michael Neef die Verhandlung. Es gibt allerlei Protokollarisches, dann rekapituliert er noch einmal die Ereignisse: Dass Volkswagen von 2007 an Dieselmotoren der Baureihe EA189 produziert hat, sei ja unstreitig, sagt er. Dass die Motoren von 2008 an in Fahrzeuge mehrerer Marken aus dem VW-Konzern eingebaut wurden auch. Streitig sei dagegen, ob das VW-Management rund um den damaligen Vorstandschef Martin Winterkorn von Anfang an Kenntnis von der Abschalteinrichtung am Dieselmotor Kenntnis gehabt habe, wie die Klägerseite argumentiert. Oder ob die Manipulation von "Mitarbeitern auf Arbeitsebene" verantwortet wurde, wie VW das beschreibt.

Das wird ein wichtiger Punkt in dem Verfahren sein, genau wie in all den anderen Prozessen, die in Folge der Dieselaffäre noch anhängig sind: Die Klage der Aktionäre gegen den Konzern wegen vermeintlich zu später Information über den Betrug, die ebenfalls in Braunschweig verhandelt wird. Oder die Strafprozesse, zum Beispiel jener gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn.

Die Menschen kaufen ihre Autos ja nicht direkt bei Volkswagen

Dann aber gibt der Richter eine erste rechtliche Einschätzung - das ist üblich bei großen Prozessen, beide Seiten können dann abschätzen, wie ihre Chancen so stehen. Mit welchen Argumenten sie punkten können und mit welchen eher nicht.

Die Einschätzung, die Richter Neef abgibt, klingt nicht gut für die Klägerseite. Das Gericht tendiere dazu, keine vertraglichen Ansprüche zu sehen, wenn die Beklagte gar kein Vertragspartner der Klägerin war, sagt er. Übersetzt heißt das: Die Menschen kaufen ihre Autos ja nicht direkt bei Volkswagen, sondern in der Regel bei einem Händler. Die VW AG sei also gar kein Vertragspartner der Kunden, folglich könnten sich daraus auch keine Ansprüche ergeben.

Dennoch könne es natürlich gesetzliche Ansprüche geben. Zahlreiche Oberlandesgerichte hätten ja schon gegen Volkswagen geurteilt und Kunden Schadenersatz zugestanden, referiert Neef. Dennoch habe man Zweifel, ob man der Argumentation dieser Gerichte werde folgen können. In jedem Fall aber tendiere man dazu, die Nutzungsdauer der Fahrzeuge gegen einen möglichen Schadenersatzanspruch aufzurechnen. Und ob ein Schaden entstanden sei, das müsse man überhaupt erst mal feststellen. Ob da wirklich vermögensgefährende Umstände entstanden seien. Ob der Wertverlust der Autos nicht eher darin begründet sei, dass "zu einem deutlich späteren Zeitpunkt" öffentlich eine Diskussion über mögliche Fahrverbote von Dieselfahrzeugen in Innenstädten aufgekommen sei?

Das aber, sagt der Richter, sei natürlich nur eine erste Einschätzung. "Wir wollten unsere Gedanken mit Ihnen teilen." Man werde über alles noch diskutieren. Dann Mittagspause. Vor allem die Klägerseite wird sie brauchen können.

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