Süddeutsche Zeitung

Verbraucher:Energieversorger dürfen Abschläge nur mit Zustimmung ändern

Hannover (dpa/tmn) - Energieversorger können Abschlagszahlungen nicht einfach anheben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover hin.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hannover (dpa/tmn) - Energieversorger können Abschlagszahlungen nicht einfach anheben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover hin.

Im laufenden Abrechnungszeitraum dürfen die Abschläge grundsätzlich nur mit Zustimmung des Kunden angepasst werden. Die Verbraucherschützer mahnten erfolgreich einen Energieversorger ab, der Kunden mit Verweis auf den kalten Winter darüber informiert hatte, die Abschlagszahlungen anheben zu wollen. Kunden sollten so erhöhte Nachzahlungen erspart bleiben.

Eine freiwillige Anpassung der Abschläge während der laufenden Abrechnungsperiode sollten Verbraucher gut abwägen, raten die Verbraucherschützer. Wer Nachzahlungen fürchtet, sollte zunächst anhand des Zählerstands prüfen, ob sich der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr tatsächlich erhöht hat. Dann kann eine Anhebung sinnvoll sein. Eine andere Möglichkeit ist, selbst monatlich etwas Geld für eine mögliche Nachzahlung beiseitezulegen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180301-99-292440
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal