Süddeutsche Zeitung

Utz Claassen gegen EnBW:Kompromiss in letzter Minute

Geeinigt - und 2,5 Millionen Euro kassiert: Der ehemalige EnBW-Chef Utz Claassen findet mit seinem früheren Arbeitgeber einen außergerichtlichen Kompromiss.

Wie viele Millionen Euro stehen dem ehemaligen EnBW-Chef Utz Claassen zu, obwohl er den US-Finanzinvestor Cerberus berät? Kurz vor einem Gerichtsurteil wurde der Streit um Claassens Pensionszahlungen mit dem Energiekonzern nun außergerichtlich beigelegt.

Beide Parteien hätten sich auf einen Vergleich geeinigt, den das Landgericht Karlsruhe vorgeschlagen hatte, teilte EnBW mit. Claassen erhalte eine einmalige Abgeltung von 2,5 Millionen Euro, hieß es weiter.

Darin enthalten sei das bereits zwischen Mai und November 2008 gezahlte Übergangsgeld. Strittig war bislang, welche Einkünfte auf Claassens Pensionszahlung von jährlich fast 400.000 Euro angerechnet werden dürfen.

Zahlungen einfach eingestellt

EnBW hatte zum Dezember 2008 die Zahlungen gestoppt, nachdem sie von der Tätigkeit des Ex-Konzernchefs für den US-Finanzinvestor Cerberus erfahren hatte und Claassen seine Einkommenssituation nicht offenlegen wollte.

EnBW wollte die Einkünfte aus der Beratertätigkeit von Cerberus auf die Pension anrechnen, doch Claassen pochte darauf, dass er nur freiberuflich tätig sei und die Entlohnung seiner Beratertätigkeit daher nicht angerechnet werden dürfe. EnBW hat inzwischen die Regeln für die Vorstandsvergütung und deren Pensionsansprüche geändert und zahlt ausscheidenden Topmanagern keine Übergangsgelder mehr.

Claassen hatte EnBW zum Oktober 2007 verlassen. Theoretisch hätten sich die EnBW-Zahlungen bis zum Erreichen der Altersgrenze des heute 46-Jährigen auf rund sieben Millionen Euro summiert.

Ursprünglich hatte das Gericht bereits Anfang Oktober eine Entscheidung verkünden wollen, der Termin wurde allerdings kurzfristig auf den zweiten November vertagt. Bereits bei der mündlichen Verhandlung Anfang August hatten die Richter den Beteiligten nahegelegt, sich angesichts des "unpräzisen" Vertrags über die Übergangsbezüge außergerichtlich zu einigen.

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sueddeutsche.de/dpa/Reuters/mel
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