Süddeutsche Zeitung

Urheberrecht:Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

Youtube muss für Musikvideos nichts an die Gema zahlen. Nicht die Plattform, sondern die Nutzer sind für die Veröffentlichung verantwortlich, sagen die Richter in München.

Im Schadenersatzprozess gegen Youtube ist die Gema auch in der zweiten Instanz unterlegen. Das Oberlandesgericht München hat eine Klage des deutschen Musikrechteverwerters Gema gegen die Videoplattform zurückgewiesen. Es folgt damit einem Urteil des Landgerichts vom vergangenen Jahr. Youtube müsse für die Musikvideos nichts an die Gema zahlen, weil die Nutzer und nicht die Plattform für die Veröffentlichung verantwortlich seien, entschied das Oberlandesgericht in dem Berufungsverfahren. Youtube stelle dafür lediglich "Werkzeuge" bereit. Die Gema will das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anfechten.

Die Gema, die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern vertritt, fordert von Youtube Geld für Musikvideos. In dem Rechtsstreit verlangt die Verwertungsgesellschaft 0,375 Cent für jeden Abruf bestimmter Musikvideos durch Internetnutzer. Auf der Grundlage von exemplarisch ausgewählten 1000 Titeln hat die Gema einen Streitwert von rund 1,6 Millionen Euro errechnet.

Voriges Jahr entschied ein Gericht, dass YouTube unter Umständen haftet

Beide Seiten streiten seit Jahren darüber, ob und zu welchen Bedingungen die Internetplattform dem Rechteverwerter Geld für die Bereitstellung der Musikvideos zahlen muss, die von Internetnutzern hochgeladen werden. Außergerichtliche Gespräche über eine Lizenzvereinbarung waren wiederholt gescheitert.

In einem anderen Prozess gegen Youtube hatte die Gema dagegen mehr Erfolg. Youtube könne unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn die Videoplattform bestimmten Kontrollen bei hochgeladenen Musikvideos nicht nachkommt, urteilte das Oberlandesgericht Hamburg im vergangenen Jahr. Die Richter entschieden allerdings, dass Youtube nicht unmittelbar für die Inhalte auf seiner Seite verantwortlich ist. Dieses Verfahren ist bereits beim Bundesgerichtshof anhängig.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2838882
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/Reuters/kjan
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.