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Rostock:Yachthafen: EU-Ombudsmann kritisiert EU-Antibetrugsbehörde

Rostock/Brüssel (dpa/mv) - Im Streit um die gestoppte Auszahlung von rund 32 Millionen Euro EU-Fördergelder für den Bau der Yachthafenresidenz Hohe Düne hat Mecklenburg-Vorpommern offenbar Unterstützung von der EU-Bürgerbeauftragten Emily O'Reilly bekommen. O'Reilly habe festgestellt, dass das Vorgehen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (Olaf) nicht korrekt gewesen sei, teilten die Anwälte von Yachthafenresidenz-Investor Per Harald Løkkevik am Dienstag mit. Die Behörde Olaf habe einen Bericht verfasst, in dem sie scheinbar nach eigenen Schlussfolgerungen beim Bau schwerwiegende Unregelmäßigkeiten zum Nachteil des EU-Haushalts festgestellt habe.

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Rostock/Brüssel (dpa/mv) - Im Streit um die gestoppte Auszahlung von rund 32 Millionen Euro EU-Fördergelder für den Bau der Yachthafenresidenz Hohe Düne hat Mecklenburg-Vorpommern offenbar Unterstützung von der EU-Bürgerbeauftragten Emily O'Reilly bekommen. O'Reilly habe festgestellt, dass das Vorgehen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (Olaf) nicht korrekt gewesen sei, teilten die Anwälte von Yachthafenresidenz-Investor Per Harald Løkkevik am Dienstag mit. Die Behörde Olaf habe einen Bericht verfasst, in dem sie scheinbar nach eigenen Schlussfolgerungen beim Bau schwerwiegende Unregelmäßigkeiten zum Nachteil des EU-Haushalts festgestellt habe.

„Tatsächlich hatte Olaf gar nicht selbst ermittelt und hätte demzufolge auch keine Empfehlungen aussprechen dürfen“, zitierten die Anwälte die Entscheidung O'Reillys. Deren Entscheidungen seien juristisch nicht verbindlich, stellten aber eine gewichtige politische Aufforderung dar, diese zu berücksichtigen. Das Wirtschaftsministerium wollte den Vorgang auf Anfrage nicht bewerten.

Løkkevik soll laut früherer Anklage das 2002 begonnene insgesamt 120 Millionen Euro teure Bauprojekt künstlich zweigeteilt haben, um mehr Fördermittel zu bekommen. Der Norweger war im Juni 2015 vom Landgericht Rostock in den Hauptanklagepunkten Subventionsbetrug und Fehlverwendung von Fördermitteln freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil aufgehoben und das Landgericht Schwerin angewiesen, den Prozess neu aufzurollen.

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