Süddeutsche Zeitung

Regierungspapier:Scholz will Eurozone gegen Schock wappnen

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Von Cerstin Gammelin, Berlin

Die Bundesregierung bringt die Pläne für einen "europäischen Arbeitslosenstabilisierungsfonds" voran. Einem Regierungspapier zufolge soll der Fonds helfen, Volkswirtschaften der Euro-Zone in plötzlichen Krisen, die mit rapide steigender Arbeitslosigkeit verbunden sind, zu stabilisieren. Damit vermeiden Staaten, die ohnehin zu tief im Defizit stecken, zusätzliche Ausgaben. "Wir stärken die Solidarität unter den Mitgliedstaaten", heißt es in der Vorlage, die der SZ vorliegt. Geplant ist, dass der Fonds Kredite direkt an nationale Arbeitslosensysteme ausreicht.

Die Pläne für den Stabilisierungsfonds werden zwei Tage vor einem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Euro-Länder in Brüssel bekannt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte im Frühjahr als Antwort auf die europäischen Reformvorschläge des französischen Präsidenten Emmanuel Macron den entsprechenden Vorschlag gemacht und gemeinsam mit dem französischen Ressortkollegen Bruno Le Maire weiterentwickelt. Macron hatte gefordert, dass die Euro-Zone einen Geldtopf bekommen sollte, um Mitgliedstaaten schnell zu helfen. Es geht nicht um langfristige Kredite, wie sie der Euro-Rettungsfonds ESM gegen Auflagen vergibt. Sondern um schnelle, unbürokratische Hilfen mit geringen Auflagen. Der Stabilisierungsfonds darf Kredite aufnehmen - und Sanktionen verhängen, falls die Kredite nicht wie vereinbart zurückgezahlt werden. Ausgaben und Einnahmen sollen sich ausgleichen.

Nicht genannt wird das konkrete Volumen des Fonds

In dem drei Seiten umfassenden deutschen Arbeitspapier sind die Voraussetzungen beschrieben, unter denen Euro-Staaten teilnehmen dürfen. Jeder Mitgliedstaat muss zuerst eine eigene Arbeitslosenversicherung haben mit minimalen Standards. Er muss gegen Lohndumping vorgehen und sollte "in guten Zeiten Reserven anlegen".

Das konkrete Volumen des Fonds wird nicht genannt. Finanziert werden soll er durch Beiträge der Mitgliedstaaten, deren Höhe vom nationalen Bruttosozialprodukt abhängt. Die Regierungen können entscheiden, ob sie den nationalen Beitrag aus dem Staatshaushalt zahlen oder aus der Arbeitslosenkasse.

Hilfeberechtigt sind Staaten, die wegen eines wirtschaftlichen oder finanziellen Schocks plötzlich von stark steigenden Arbeitslosenzahlen betroffen sind. Die Zahl der Arbeitslosen muss deutlich höher sein als durchschnittlich. Die Entscheidung soll den Mitgliedstaaten obliegen, der Kommission wird nur ein Vorschlagsrecht zugebilligt. Alternativ schlägt Scholz vor, technische Auslöser wirken zu lassen. Ob der Fonds die Kredite zu Nullzinsen oder mit einem kleinen Aufschlag ausreicht ist offen. Ebenso, ob es Auflagen gibt.

Dass die Kredite nach der überstandenen Krise zurückgezahlt werden sollen, steht fest. Unklar dagegen ist, wann eine Krise als überstanden gilt. Scholz schlägt vor, die Rückzahlung nach spätestens fünf Jahren zu beginnen, dazu sollen die Einzahlungen der Mitgliedstaaten steigen. Erst nach Rückzahlung des Kredits sind weitere Hilfen möglich.

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Quelle:
SZ vom 17.10.2018
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