Süddeutsche Zeitung

Prozess um Bankhaus:Gericht weist Klage gegen Oppenheim ab

Auch in zweiter Instanz gescheitert: Das Oberlandesgericht Köln hat die Millionenklage des Bankierserben von Finck gegen die Bank Sal. Oppenheim und deren Vermögensverwalter Esch abgewiesen. Die Entscheidung wird wohl auch Einfluss auf eine andere prominente Klägerin haben.

Von Kirsten Bialdiga

Der Bankierserbe Wilhelm von Finck junior ist mit seiner Millionenklage gegen das Bankhaus Sal. Oppenheim und den Vermögensverwalter Josef Esch vor Gericht in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln sieht keine Hinweise, dass die Finanzberater ihre Aufklärungspflichten verletzten. Ein Anspruch auf Schadensersatz über 40 Millionen Euro, wie ihn Finck geltend gemacht hatte, besteht damit nicht.

Der Kläger und sein inzwischen verstorbener Vater hatten in Oppenheim-Esch-Fondsgesellschaften investiert, die Karstadt-Immobilien gekauft und später an den Warenhauskonzern zurückvermietet hatten. Als das Unternehmen 2009 Insolvenz anmeldete, blieben auch die Mietzahlungen aus, und die Anleger verloren Geld.

Revision nicht zugelassen

Von Fincks Anwälte hatten argumentiert, dass die Miete, die Karstadt zahlen musste, um rund 30 Prozent über dem üblichen Marktpreis gelegen habe und die Pleite des Konzerns mit auslöste. Diese Auffassung ließ der Richter nicht gelten: Es habe sich um eine Spezialimmobilie gehandelt, die genau auf die Bedürfnisse von Karstadt zugeschnitten gewesen sei. Ein Vergleich mit marktüblichen Mieten erübrige sich daher. Zudem hätten die Fonds keinen entscheidenden Einfluss auf die Insolvenz des Konzerns gehabt.

Eine Revision gegen das OLG-Urteil beim Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Dagegen könnte von Finck jetzt noch Beschwerde einlegen, ansonsten würde das Urteil rechtskräftig. Die OLG-Entscheidung hat Präzedenzcharakter - insgesamt sind an verschiedenen Gerichten noch rund 20 Zivilklagen prominenter Anleger anhängig, darunter Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz und Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff.

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