Süddeutsche Zeitung

Porsche-Prozess:Staatsanwaltschaft lässt gegen Wiedeking nicht locker

Erst am Freitag hatte das Landgericht Stuttgart den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und seinen Finanzvorstand Holger Härter im Porsche-Prozess freigesprochen. Wiedeking und Härter mussten sich in einem monatelangen Verfahren verantworten. Den beiden Managern wurde vorgeworfen, bei der VW-Übernahmeschlacht im Jahr 2008 die Märkte getäuscht zu haben.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat nun Revision gegen das eindeutige Urteil eingelegt. Ein Behördensprecher bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der Stuttgarter Nachrichten. Bei ihrem Urteil am Freitag hatten die Richter die Staatsanwälte massiv kritisiert. An deren Vorwürfen sei nichts dran, "weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte", sagte der Vorsitzende Richter Frank Maurer. Wiedekings Anwalt sprach von einer "juristischen Hinrichtung der Staatsanwaltschaft".

Aufgeben wollen die Staatsanwälte wohl trotzdem nicht. Die eingelegte Revision hat aber zunächst formale Gründe. Die Frist für Rechtsmittel gegen das Urteil wäre Ende März abgelaufen.

Die schriftliche Urteilsbegründung der Stuttgarter Richter soll bis Anfang Juli vorliegen. Diese wollen die Staatsanwälte nun erst einmal prüfen, sagte ein Sprecher der Anklage. Nach Zustellung des Urteils haben die Staatsanwälte einen Monat Zeit, um definitiv über ihren Revisionsantrag zu entscheiden. Der Anwalt von Wiedeking, Hanns Feigen, sagte am Montag, er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft nach Lektüre der Urteilsbegründung endlich Einsicht zeige und von weiteren Schritten absehe. "Das Urteil ist in der Sache völlig richtig."

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