Süddeutsche Zeitung

Neues Glücksspielgesetz geplant:Bundesländer wollen Lotto-Monopol retten

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Finanzinstitute und Internet-Konzerne soll dazu verpflichtet werden, private Wett- und Casino-Anbieter auszusperren.

Hans Leyendecker und Klaus Ott

Die Bundesländer lassen nichts unversucht, ihre 16 Lotto- und Totogesellschaften vor privaten Anbietern zu schützen. Die Glücksspielexperten der Innenministerien berieten am Dienstag in Potsdam einen Entwurf für ein neues Lotteriegesetz, mit dem das von mehreren Seiten bedrohte staatliche Glücksspielmonopol aufrecht erhalten und ein kürzlich ergangener Beschluss des Bundeskartellamtes ausgehebelt werden soll.

Die Bonner Wettbewerbsbehörde hat erst vor zwei Wochen die Lottogesellschaften der Länder zu gegenseitiger Konkurrenz und einer Öffnung des Marktes verpflichtet. So sollen Privatfirmen Tippscheine in Supermärkten und Tankstellen verkaufen und anschließend bei den Lottogesellschaften einreichen dürfen.

Kartellvorgaben unterlaufen

"Unsere Entscheidung hat weiter Bestand", sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge am Dienstag der Süddeutschen Zeitung zu dem Gesetzesvorhaben der Länder.

Nach EU-Recht sei es unzulässig, dass die Staatslotterien "den Glücksspielmarkt regional unter sich aufteilen und private Vermittler ausschließen, die Tippscheine der staatlichen Gesellschaften in Supermärkten oder an Tankstellen anbieten wollen". Böge betonte, EU-Recht breche nationales Recht. "Diesen Grundsatz kann man durch ein Ländergesetz nicht aushebeln."

Die Bundesländer wollen trotzdem mit ihrem Gesetzesvorhaben die Kartellvorgaben unterlaufen. Firmen wie Faber und Jaxx, die Tippscheine verkaufen, bedürfen laut Gesetzentwurf künftig einer Erlaubnis der jeweiligen Länderbehörden.

Die Genehmigung sei zu versagen, falls "neue Vertriebswege wie Lotto im Supermarkt eröffnet werden sollen", bei denen der Schutz der Bürger vor der Spielsucht nicht mehr gewährleistet sei. Die staatlichen Lottogesellschaften berufen sich nach eigenen Angaben in einer Klage beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen das Kartellamt unter anderem auf das geplante Gesetz.

Das Kartellamt hatte am 24. August in einer ungewöhnlich umfangreichen Entscheidung Konkurrenz und Marktöffnung auf dem Lottomarkt gefordert. Präsident Ulf Böge hatte heftig kritisiert, dass der Deutsche Lotto - und Totoblock (DTLB) jahrelang gegen das europäische und das deutsche Wettbewerbsrecht verstoßen habe.

Die Vereinbarung der Landesgesellschaften, sich keine Konkurrenz zu machen und nur im eigenen Bundesland um Kunden zu werben, war vom Kartellamt verboten worden. Bei einem Verstoß gegen die Untersagungsverfügung des Kartellamts droht den Gesellschaften eine Strafe von bis zu zehn Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes. Lotto-Geschäftsführern drohen Geldbußen bis zu einer Million Euro.

Konflikt mit Brüssel

Es zeichnet sich nicht nur ein Konflikt zwischen den Staatsmonopolisten und der Wettbewerbsbehörde, sondern auch mit der Europäischen Union ab. Die Brüsseler Kommission drängt seit langem auf die Liberalisierung des Wettmarkts.

Mit Irritation reagierten Brüsseler Vertreter Anfang August bereits auf eine Entscheidung des Bundeslandes Sachsen, das dem Sportwettenanbieter Bwin, dem großen Konkurrenten der staatlichen Lotto-Tochter Oddset, das Geschäft in Deutschland untersagt hatte.

Kartellrechtsexperten bezeichnen die jetzige Vorgehensweise der Länder als "kurzsichtig". Die Länder provozierten eine scharfe Reaktion der EU und riskierten, am Ende leer auszugehen. Falls die EU zu der Auffassung gelange, das deutsche Staatsmonopol sei unzulässig, könnten private Anbieter aus dem Ausland auf breiter Front in den Markt drängen.

Die meisten Länder beharren indes auf einer harten Linie. Zu den zentralen Punkten des vorgesehenen neuen Lotterierechts zählt ein umfassendes Verbot von Glücksspielen im Internet.

Untersagt werden sollen sowohl die Veranstaltung wie auch die Vermittlung solcher Angebote auf elektronischem Wege und die Werbung dafür. Dieses "klare Verbot" solle "bei allen Beteiligten" durchgesetzt werden, vor allem bei den Banken und Internet-Providern, heißt es in der Begründung. Die Länder fordern die Banken schon seit Jahren auf, Überweisungsaufträge von Verbrauchern an private Anbieter nicht mehr anzunehmen.

Geschäftsführer Klaus Walkenbach von der Brandenburg Lotto GmbH sagte, mit Hilfe von Internet-Providern wie T-Online oder AOL könne man den elektronischen Zugang zu Glücksspielen sperren. "Dann bleiben die entsprechenden Seiten für die große Masse dunkel." Brandenburg hat die Federführung im Lotto- und Totoblock inne, der im Gegensatz zur Konkurrenz nur wenig Umsatz im Internet macht.

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Quelle:
SZ vom 6.9.2006
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