Süddeutsche Zeitung

Mobilfunk:Zoff um die Daten der Handy-Kunden

Lesezeit: 2 min

Über Jahre haben Mobilfunkanbieter Millionen Vertragsdaten an Auskunfteien geschickt. Datenschützer halten das für unzulässig - die Unternehmen aber machen offenbar munter weiter.

Von Nils Wischmeyer, Köln

Viel eindeutiger hätte die Datenschutzkonferenz (DSK) nicht sein können: Das Gebaren von Auskunfteien und Mobilfunkunternehmen sei "unzulässig", urteilt sie klipp und klar in einem Beschluss, der Millionen Deutsche betrifft. Konkret geht es um die Frage, ob die Firmen bestimmte Vertragsdaten ohne Einwilligung der Kunden an Auskunfteien weitergeben dürfen und ob diese sie speichern dürfen. Deutschlands wichtigstes Datenschutzgremium war sich in einem Beschluss von September 2021 einig: Das ist seit 2018 unzulässig. Durch die Praxis würden "große Datenmengen über übliche Alltagsvorgänge im Wirtschaftsleben erhoben und verarbeitet" - und das ohne Anlass. In der Konsequenz hätte es das Ende für die Praxis sein können. Doch das war es wohl nicht.

Denn nach Informationen von NDR und Süddeutscher Zeitung widersetzen sich die Mobilfunkunternehmen diesem Beschluss aber offenbar und schicken die Vertragsdaten weiterhin an die Auskunfteien. Und sie wollen sich dieses Recht sogar vor Gericht erstreiten. Gleichzeitig geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) selbst gerichtlich gegen die Klauseln zur Datenweitergabe vor und Verbraucherschützer bereiten bereits Unterlassungsverfahren gegen einzelne Unternehmen vor. Der Streit, der viele Millionen Deutsche betrifft, droht damit zu eskalieren. Doch warum eigentlich?

Im Detail geht es bei diesem Zoff um eine Frage: Unter welchen Umständen dürfen die Mobilfunkunternehmen die Vertragsdaten an Auskunfteien wie die Schufa oder Crif Bürgel schicken, obwohl sich die Kunden nichts haben zuschulden kommen lassen? Eigentlich brauchen sie dafür eine Einwilligung der Verbraucher.

Bis 2018 war die auch leicht zu bekommen. Doch dann trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie stellt verschärfte Anforderungen daran, ab wann die Zustimmung des Kunden als erteilt gelten darf. Das führte dazu, dass Auskunfteien und Mobilfunkunternehmen sich diese Einwilligung nicht mehr einholten. Stattdessen verwiesen sie einfach auf ein "berechtigtes Interesse", das sie an den Daten hätten - und sammelten munter weiter.

Welchen Einfluss haben die Daten auf andere wichtige Entscheidungen im Alltag?

Einige Auskunfteien gingen sogar einen Schritt weiter. Sie haben die Daten offenbar nicht nur gespeichert, sondern auch für sogenannte Scores verwendet. Diese entscheiden über wichtige Fragen im Alltag von Millionen Menschen, beispielsweise ob und zu welchen Konditionen die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Kredit bei der Bank bekommen. Fließen dort die zusätzlichen Daten ein, kann das gegebenenfalls das Ergebnis der Prüfung beeinträchtigen, glauben Verbraucherschützer. Entsprechend wichtig ist die Entscheidung darüber, unter welchen Umständen Mobilfunkunternehmen und Auskunfteien die Daten über diese Verträge wirklich nutzen dürfen.

Auf Anfrage teilt der Mobilfunkverband VATM mit, dass der Beschluss der Datenschutzkonferenz eine Rechtsauffassung der Aufsicht darstelle, die man selbst nicht teile. Und: Der bisherige Umgang mit den Vertragsdaten sei "weiterhin sinnvoll und erforderlich". Das wolle man auch gerichtlich durchsetzen. "Derzeit prüfen wir - zusammen mit den Auskunfteien und dem Verband Die Wirtschaftsauskunfteien - die Möglichkeiten, den Beschluss der Datenschutzkonferenz rechtlich überprüfen zu lassen", erklärte der Verband, zu dem unter anderem O2 und Vodafone gehören. Die Deutsche Telekom hingegen will nicht gegen die Entscheidung der Datenschützer klagen. Sie ist nicht Teil des Verbands.

Die Verbraucherschützer dagegen teilen die Einschätzung der DSK. Sie sehen ein Risiko der Diskriminierung in der Datenweitergabe. Heiko Dünkel, Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung beim VZBV, will deshalb den Beschluss der DSK verteidigen. "Gegen die aus unserer Sicht viel zu weiten Datenweitergabeklauseln gehen wir bereits gerichtlich vor. Auch Teile unserer Verbandsfamilie bereiten derzeit ähnliche Unterlassungsverfahren vor", sagt Dünkel.

Nun schaltet sich in den Streit auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber ein. Er will zunächst das Gespräch mit den Mobilfunkanbietern suchen. Dabei dürfte er den Unternehmen auch seine Meinung klarmachen: Der Beschluss der Datenschutzkonferenz ist seiner Meinung nach eindeutig, eine gesetzliche Grundlage für die Speicherung der Vertragsdaten von Handys gebe es nicht. Die Mobilfunkunternehmen dürften das gar nicht gern hören.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5513345
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.