Süddeutsche Zeitung

Meinungsfreiheit:Was tun, wenn Facebook meinen Beitrag löscht?

Ein Gericht hat verfügt, dass Facebook einen Kommentar nicht hätte löschen dürfen. Wer sich auf dem Netzwerk zensiert fühlt, hat allerdings einen schwierigen Weg vor sich.

Von Jannis Brühl

Das Berliner Landgericht hat entschieden: Facebook hätte den Kommentar eines Nutzers nicht löschen, sein Konto im Netzwerk nicht für 30 Tage sperren dürfen. Der Berliner hatte über "linke Systemmedien" und "verblödende Deutsche" gemault - laut Gericht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Kritiker vermuten, dass der Konzern in Deutschland wegen des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes mehr Beiträge löscht als zuvor - aus Angst vor hohen Strafen.

Findet ein Nutzer, dass Facebook zu Unrecht sein Konto gesperrt hat, kann er im Hilfebereich der Webseite ein Formular ausfüllen: Er muss seinen Namen sowie E-Mail oder Handynummer angeben und ein Bild seines Personalausweises hochladen. Geht es dagegen um das Löschen von Text-Beiträgen, Fotos oder Videos, haben Nutzer kaum Chancen. Eine Facebook-Sprecherin sagt: "Wenn Inhalte gelöscht werden, gibt es keine Einspruchsmöglichkeit. Wir wissen: Das ist frustrierend." Im Februar bemängelte die EU-Kommission, dass Facebook Nutzern nicht deutlich genug mache, wie sie sich gegen Löschungen wehren könnten. Oft erfährt das Unternehmen erst über Medien, dass fragwürdige Löschungen einzelne Nutzern wütend gemacht haben.

Christian Solmecke, Anwalt für IT- und Medienrecht, erklärt: Nutzer könnten vor Gericht Beiträge wiederherstellen lassen, wenn Facebook seinen Vertrag mit ihnen verletze - etwa indem es legale Kommentare löscht. Das könne auch als Verletzung des Persönlichkeitsrechts gewertet werden. Eventuell sei gar Schadenersatz möglich. In einem Interview vor zwei Wochen gelobte Konzernchef Mark Zuckerberg Besserung. Die Chance, Berufung einzulegen, gehöre zu "jedem gut funktionierenden demokratischen System". Irgendwann solle eine Art unabhängiger Gerichtshof über entsprechende Fälle entscheiden. Aber das ist noch Zukunftsmusik.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3943232
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 14.04.2018
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.