Süddeutsche Zeitung

Leistungsschutzrecht:Klage gegen Google

Lesezeit: 1 min

Zwölf Verlage gehen zivilrechtlich gegen Google vor. Sie wollen Geld wegen des umstrittenen Leistungsschutzrechts.

  • Verwertungsgesellschaft klagt für einige Verlage gegen Google
  • Grundlage ist das Leistungsschutzrecht - es erlaubt, nur "kleinste Textausschnitte" kostenlos zu nutzen
  • Gerichte könnten nun klären, wie das Gesetz auszulegen ist

Zwölf Verlage wollen Geld von Google

Die Verwertungsgesellschaft VG Media will Google auf zivilrechtlichem Weg zwingen, Geld zu zahlen. An der Gesellschaft sind zwölf Verlage beteiligt. In erster Instanz seien "Anträge auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechts durch Google" eingereicht worden, teilte die VG Media mit ( PDF). "Nachdem Vertreter von Google auch öffentlich erklärt hatten, für Verwertungen des Leistungsschutzrechtes nicht zahlen zu wollen und Google Angebote der VG Media zur Verhandlung nicht annahm, war das zivilrechtliche Vorgehen notwendig geworden", so die VG Media. Zuständig für die Klage sei zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, die dem Landgericht vorgelagert sei.

Was sind "kleinste Textausschnitte"?

Zu den Gesellschaftern der VG Media gehören unter anderen der Axel Springer Verlag sowie der Burda-Verlag. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, kurz LSR, ermöglicht Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen dürfen jedoch "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" lizenzfrei nutzen. Google lehnt es ab, für kleine Textausschnitte (Fachwort: Snippets) Geld zu bezahlen. Wie das Gesetz genau auszulegen ist, könnte die Justiz nun klären.

Manche Verlage sind Mitglied der VG Wort, manche nicht

Neben Springer ( Bild, Welt) und Burda ( Focus) sind auch Verlage von Lokalzeitungen wie Funke ( WAZ, Hamburger Abendblatt) oder M. DuMont Schauberg ( Kölner Stadtanzeiger, Express) an der VG Media beteiligt. Online-Portale wie Spiegel Online, Handelsblatt.com, FAZ.net und Süddeutsche.de beteiligen sich jedoch nicht. Auch Focus.de und die Huffington Post lassen sich derzeit nicht durch die VG Media vertreten. Diese Portale gehören zur Tomorrow Focus AG, die mehrheitlich dem Burda-Verlag gehört.

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