Süddeutsche Zeitung

Lärm in der Nacht:Fristlose Kündigung möglich

Nächtliches Rücken von Möbeln und ähnliche Störungen rechtfertigen die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses.

Nächtliches Rücken von Möbeln und ähnliche Störungen rechtfertigen die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Das Gericht gab der Räumungsklage einer Wohnungsgesellschaft gegen einen Mieter statt (AZ 33 C 4290/07).

Die Familie hatte über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder die Geduld ihrer Nachbarn strapaziert. Bis drei Uhr morgens wurden Möbel gerückt und lautstarke Unterhaltungen geführt. Eine Abmahnung und mehrere Polizeieinsätze brachten keinen Erfolg.

Das Gericht sah in dem nächtlichen Lärm eine "nachhaltige Störung des Hausfriedens", der zu Recht mit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses geführt habe. In einem Mehrfamilienhaus sei "ein gewisses Maß an Rücksichtnahme ein absolutes Muss", so der Richter. Werde die Störung zu einem Dauerzustand, sei dem Vermieter das Abwarten bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist unzumutbar.

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