Süddeutsche Zeitung

Kompromiss der Koalition:Flexibel in die Rente

Lesezeit: 2 min

Ab 1. Juli sollen die Rentenbestimmungen großzügiger werden. Arbeitnehmer können vorzeitig in den Ruhestand gehen - oder auch erst weit nach der normalen Altersgrenze. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur geplanten Flexi-Rente.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Fast alle Experten raten von der Reform ab, doch Union und SPD sehen sich bei ihren Wählern im Wort: Vom 1. Juli an sollen für Mütter und für langjährig Beschäftigte generösere Rentenbestimmungen gelten. Bezahlt wird dies vor allem von Arbeitnehmern und Firmen: Sie müssen auf die eigentlich mögliche Senkung des Rentenbeitrags verzichten. Am Freitag soll der Bundestag das Paket billigen. Die SZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie kam es zu dem Rentenpaket?

Die Union hatte im Wahlprogramm versprochen, die Erziehungsleistung von Eltern bei der Berechnung der Rente stärker zu berücksichtigen. Die SPD wiederum will es Beschäftigten, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, ermöglichen, ohne Einbußen beim Altersgeld ab 63 Jahren in Rente zu gehen. Die Koalitionäre hielten ursprünglich nicht viel von den Plänen des jeweils anderen. Um Streit zu vermeiden, verständigten sich die Partner jedoch darauf, einfach beide Vorhaben umzusetzen.

Was genau ändert sich für Mütter und Väter, die Kinder groß gezogen und dafür im Beruf ausgesetzt haben?

9,5 Millionen Betroffene - ganz überwiegend Mütter - erhalten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, einen sogenannten Rentenpunkt mehr. Der bisher bezahlte Zuschlag wird damit verdoppelt. Frauen mit jüngeren Kindern sind aber immer noch bessergestellt. Pro Monat und Kind steigt die Rente im Westen um 28,61 Euro, im Osten um 26,39 Euro. Da die Umstellung Zeit kostet, werden viele Frauen erst rückwirkend im Herbst mehr Geld erhalten. Die höhere Mütterrente kostet den Staat jedes Jahr 6,7 Milliarden Euro.

Wer kann schon mit 63 in Rente gehen?

Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat und vor 1953 geboren ist, kann sich mit 63 Jahren ohne die sonst üblichen Abstriche von seinen Bezügen aus dem Berufsleben zurückziehen. Da das Renteneintrittsalter heute bei gut 65 Jahren liegt, spricht man vereinfachend von der Rente ab 63. Ab dem Jahrgang 1953 erhöht sich aber die Altersgrenze, ab der man abschlagsfrei in den Ruhestand gehen kann, mit jedem Jahr um zwei Monate. Für den Jahrgang 1964 und alle später Geborenen liegt sie somit bei 65 Jahren. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden unbegrenzt als Beitragsjahre mitgezählt, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestand. Arbeitslosenzeiten in den letzten beiden Jahren vor dem verfrühten Renteneintritt berücksichtigt der Staat nicht, um Frühverrentungen mit 61 zu vermeiden - es sei denn, der Arbeitsplatz geht wegen der Pleite des Arbeitgebers oder wegen Betriebsaufgabe verloren. Die Kosten für das Projekt steigen zwischen 2014 und 2030 von zunächst rund 900 Millionen auf 3,1 Milliarden Euro an.

Was wird für Menschen getan, die wegen Krankheit früher in Rente gehen?

Die Erwerbsminderungsrente wird künftig so berechnet, als ob der Betroffene bis zum Alter von 62 Jahren Beiträge gezahlt hätte. Bisher waren es 60 Jahre. Das bringt monatlich etwa 40 Euro mehr. Im Durchschnitt erhalten Neuzugänge etwa 600 Euro im Monat. Die jährlichen Kosten für die Neuerung steigen bis 2030 von 100 Millionen auf etwa 2,1 Milliarden Euro an. Die Reform der Erwerbsminderungsrente wird von allen Experten befürwortet.

Sollen wir nicht eigentlich alle länger anstatt kürzer arbeiten?

Ja. Wer fit ist und Lust hat, soll deshalb in Zukunft leichter auch über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten können. Die Verträge können dabei befristet sein. Der Arbeitgeber muss aber einverstanden sein und weiter Beiträge in die Renten- und die Arbeitslosenkasse einzahlen. Die sogenannte Flexi-Rente wurde in letzter Minute auf Druck junger Abgeordneter und des Wirtschaftsflügels der Union in das Reformpaket aufgenommen. Eine Arbeitsgruppe wird in den nächsten Monaten weitergehende Erleichterungen prüfen. Sie soll zudem eine Empfehlung abgeben, ob es dabei bleibt, dass Hartz-IV-Empfänger gegen ihren Willen in Rente geschickt werden können.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1968942
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 20.05.2014
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.