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Immobilien:Zählerstand zum Jahresende melden

Wer ab 2020 höhere Preise für Strom oder Gas zahlen muss, sollte zum Jahresende den Zählerstand ablesen und dem Versorger melden. Sonst schätzt dieser den...

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Berlin (dpa/tmn) - Wer ab 2020 höhere Preise für Strom oder Gas zahlen muss, sollte zum Jahresende den Zählerstand ablesen und dem Versorger melden. Sonst schätzt dieser den aktuellen Stand.

Das kann beim Strom für einen durchschnittlichen Haushalt rund 5 bis zehn Euro Mehrkosten ausmachen. Darauf weist die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hin.

Für viele Verbraucher wird der Strom im Jahr 2020 teurer. Der Grund dafür: Die EEG-Umlage steigt auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde.

Aber: Solche Preissteigerungen müssen die Grundversorger mindestens sechs Wochen vorher ankündigen, bei Sonderversorgern ist das laut Bundesnetzagentur vor Ablauf der regulären Abrechnungsperiode nötig. Dann haben Kunden die Möglichkeit, ihren Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kündigung muss dabei spätestens einen Tag vor Inkrafttreten der Preiserhöhung beim Anbieter eingehen, erläutert die Verbraucherzentrale NRW.

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