Süddeutsche Zeitung

IHK:Zu viele Millionen gehortet

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Zwei Industrie- und Handelskammern unterliegen erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht. Sie bilden immer noch zu hohe Rücklagen. Sinken jetzt die Mitgliedsbeiträge?

Von Thomas Öchsner, München

Die 79 Industrie- und Handelskammern (IHK) in Deutschland verfügen über eine schier unerschöpfliche Geldquelle. Weil sie für den Staat gewisse Aufgaben wie etwa die Prüfungen von Auszubildenden übernehmen, müssen die Unternehmen an sie Beiträge zahlen, zumindest, wenn eine gewisse Gewinnschwelle überschritten wird. Jahrelang konnten die Kammern deshalb Vermögen fast nach Belieben anhäufen, bis das Bundesverwaltungsgericht ein Machtwort sprach. 2015 untersagte das Gericht den Kammern, Vermögen nach Gutdünken zu horten. Einige der öffentlich-rechtlichen Körperschaften öffneten daraufhin ihre Geldspeicher und senkten die Beiträge. Doch nun zeigt sich: Nach wie vor gibt es Kammern, die unnötig hohe Finanzreserven bilden - und nun deshalb vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht erneut eine Schlappe erlitten haben.

Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des kammerkritischen Bundesverbands für freie Kammern (BFFK), führt mit Hilfe von Unternehmen, die sich über ihre Beiträge ärgern, seit Jahren einen juristischen Feldzug gegen das Finanzgebaren der Kammern. "Manche schwimmen immer noch wie Dagobert Duck quasi im Geld", sagt Boeddinghaus. Jetzt kann er sich in seiner Kritik bestätigt fühlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass zwei Kammern erneut zu hohe Beiträge verlangt und unzulässig Vermögen angehäuft haben. Diesmal traf es die IHK Lüneburg-Wolfsburg und die IHK Braunschweig.

Noch liegt keine schriftliche Begründung vor, aber in einer Mitteilung äußerst sich das Gericht deutlich: "Die Bildung von Vermögen ist den Kammern gesetzlich verboten", heißt es darin, und weiter: "Rücklagen dürfen sie nur bilden, soweit sie hierfür einen sachlichen Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit anführen können.". Bei der Bildung der Rücklagen hätten die beiden Kammern aber nicht das Gebot der "haushaltsrechtlichen Schätzgenauigkeit" eingehalten. Sie hätten bei der Berechnung der Mitgliedsbeiträge "überhöhte Rücklagen zu Grund gelegt und damit ihr Eigenkapital unzulässig erhöht". Das Bundesverwaltungsgericht lehnt sich damit an sein erstes Grundsatzurteil in dieser Sache an. Damals rügte das Gericht die "unzulässige Vermögensbildung" bei der IHK Koblenz. Laut dem BFFK, der die "Zwangsmitgliedschaft" in den Kammern ablehnt, musste die IHK Koblenz deshalb ihr Vermögen um etliche Millionen Euro verringern. Auch große Kammern wie in Hamburg oder in Berlin hatten damals Beiträge in Millionenhöhe an ihre Mitglieder zurückführen müssen.

Die Frage ist nun, wie die Kammern auf das neue Urteil reagieren. Boeddinghaus rechnet schon mal vor: Bundesweit haben nach den Recherchen des BFFK mehr als 30 Kammern mit insgesamt 2,6 Millionen Mitgliedern ihr Eigenkapital um 65 Millionen Euro rechtswidrig angehoben. Der BFFK-Geschäftsführer schätzt, dass als Folge aus dem neuen Urteil bundesweit 200 bis 250 Millionen Euro an Beitragszahlungen zurückfließen müssten. Bis zu 1,4 Millionen Firmen, die Beiträge zahlen, könnten davon profitieren. Boeddinghaus räumt aber ein, dass es auch viel weniger werden könnten. "Viele Kammern klammern sich so lange wie möglich an ihr Vermögen, sie geben erst nach, wenn sie selbst vor Gericht landen und verlieren", sagt er. So betreut der BFFK bundesweit derzeit 380 Widerspruchs- und Klageverfahren.

Trotz der vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) initiierten Transparenzoffensive versuchen einige so geheim wie möglich zu wirtschaften. So wehrten sich die Industrie- und Handelskammern Erfurt und Südthüringen vor Gericht vergeblich gegen eine Prüfung durch den Landesrechnungshof. Das Verwaltungsgericht Weimar entschied: Kontrolle muss sein, um "prüfungsfreie Räume" zu vermeiden. Es sei "nicht ausreichend", wenn die Kammern sich durch die Rechnungsprüfungsstelle des DIHK prüfen ließen. Das ersetze keine Prüfung durch einen Rechnungshof. Dafür spricht auch das Ergebnis der Prüfung, in seinem Bericht stellt der Landesrechnungshof fest: "Die Thüringer Industrie- und Handelskammern haben durch zu hohe Rücklagen unzulässig Vermögen gebildet. Die Vergütungsstruktur für die Beschäftigten einer der drei geprüften Kammern war undurchsichtig. Dies führte bei ihr zu teilweise überzogenen Gehältern."

Schon 2009 hatte der Oberste Bayerische Rechnungshof das Recht erstritten, die IHK Schwaben zu kontrollieren. Boeddinghaus hat für Versuche, die Kontrolleure außen vor zu lassen, überhaupt kein Verständnis: "Die Kammern verschwenden in langjährigen und teuren Gerichtsverfahren das Geld ihrer Mitglieder, statt die Normalität des demokratischen Rechtsstaates mit seinen Kontrollsystemen zu akzeptieren."

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SZ vom 03.02.2020
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