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Heizperiode:Bloß nicht bibbern lassen

Mit den sinkenden Temperaturen beginnt die Heizzeit. Vermieter sollten die Heizung im Herbst rechtzeitig hochfahren.

Mit den sinkenden Temperaturen beginnt die Heizzeit. Vermieter sollten die Heizung im Herbst rechtzeitig hochfahren, rät der Verband Haus & Grund Deutschland in Berlin.

In Mietwohnungen dürfe die Temperatur nicht länger als drei Tage am Stück auf durchschnittlich 16 Grad sinken. Der Mieter muss außerdem seine Wohnung tagsüber auf mindestens 20 Grad heizen können. Haus & Grund rät deshalb Vermietern, die Heizung das ganze Jahr über in Betrieb zu halten.

Nachts zwischen 24.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens darf der Vermieter die Heiztemperatur allerdings auf bis zu 16 Grad drosseln.

Eine gesetzliche Vorgabe für den Beginn der Heizperiode gibt es nicht. Üblicherweise beginnt sie aber am 1. Oktober, sofern im Mietvertrag nichts anderes festgelegt wurde.

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