Hartz-IV:Warum ein Jobcenter von einem Bettler ein Einnahmenbuch verlangt
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Schikane oder nur Akribie einer Behörde? Ein Hartz-IV-Empfänger geht in Dortmund betteln. Das Jobcenter kürzt ihm daraufhin die staatlichen Leistungen - und verlangt Nachweis über seine Einkünfte.
Von Thomas Öchsner, München
Michael Hansen, sagt seine Anwältin Juliane Meuter, "ist eine gescheiterte Seele". Der 50-jährige Mann ist im Heim aufgewachsen, vorübergehend straffällig geworden und nun bezieht er seit 2005 mit wenigen Unterbrechungen Hartz IV. Oft reicht ihm und seiner Frau das Geld nicht. Hansen geht deshalb mit seinem Hund vor einem Modehaus in Dortmund betteln. Dann aber hatte Hansen Pech.
Irgendein Mensch missgönnte Hansen die milden Gaben und schwärzte ihn offenbar bei den Sozialbehörden an. Anders kann er sich jedenfalls nicht erklären, dass das Jobcenter Dortmund jetzt mit Akribie verfolgt, wie viele Euro und Cent in seinem Pappbecher an seinem Stammplatz in der Fußgängerzone landen. Zuerst hatten die Ruhr-Nachrichten über den Fall berichtet.
300 Euro - also 10 Euro pro Tag - soll Hansen erbetteln
Der Ärger begann Mitte des Jahres mit einem amtlichen Schreiben. Darin kündigte das Jobcenter Hansen an, vorläufig vom 1. August an von der Hartz-IV-Zahlung ein Jahr lang monatlich 300 Euro, abzüglich einer Pauschale von 30 Euro einzubehalten. Statt 1235,42 Euro wären Hansen und seiner Frau damit noch 965,42 Euro geblieben, wovon allein knapp 500 Euro für die Warmmiete weggehen.
Der Sachbearbeiter rechnete dabei Hansen in seinem Schreiben penibel vor: "Sie halten sich regelmäßig in der Dortmunder Innenstadt auf und erzielen dort Einnahmen aus Ihrer privaten Spendensammlung. Da die monatliche Höhe dieser Einkünfte variiert, werden hier zunächst 300 Euro monatlich (im Durchschnitt 10 Euro täglich) als Einkommen berücksichtigt." Im Jobcenter ging man also davon aus, dass Hansen 30 Tage im Monat, ohne freien Tag, auch sonntags um Spenden von Fußgängern bittet.
Ein Sprecher der Behörde sagt dazu, Hansen selbst habe angegeben, "im Schnitt 10 Euro täglich zu erhalten".
Hansen soll Einnahmenbuch führen
Grundsätzlich darf das Jobcenter solche zusätzliche Einnahmen bei der Berechnung der staatlichen Grundsicherung (Hartz IV) berücksichtigen. So steht es im Sozialgesetzbuch II. Was in Hansens Pappbecher kommt, sind zumindest für die Sozialbehörde keine Almosen. Bei der Berechnung der 300 Euro machte das Amt aber einen Rückzieher. Nachdem Hansens Anwältin Widerspruch eingelegt hatte, werden ihm statt der 300 Euro nun 120 Euro beziehungsweise nach Abzug der 30-Euro-Pauschale 90 Euro abgezogen.
Trotzdem ließ das Jobcenter nicht locker: In weiteren Schreiben forderte die Behörde Hansen auf, "ein Einnahmebuch zu führen und dort die jeweiligen Tageseinnahmen zu dokumentieren". Und weiter stand in dem Brief: "Ich weise Sie darauf hin, dass geltend gemachte Ausgaben nur noch Vorlage entsprechender Nachweise berücksichtigt werden können (Quittungen)". Kauft sich Hansen also vom erbettelten Geld einen Kaffee, soll er sich dafür einen Beleg geben lassen, um von den Einnahmen Ausgaben abziehen zu können. Außerdem forderte das Jobcenter den Hartz-IV-Empfänger dazu auf, sich von der Gewerbemeldestelle einen Nachweis geben zu lassen, "ob es sich bei der von Ihnen ausgeübten Tätigkeit um eine meldepflichtige Tätigkeit handelt". Dann könne er nämlich Fahrten in die Innenstadt und Verpflegungskosten absetzen, sagt der Sprecher des Jobcenters.
Hansens Anwältin hält beide Anliegen für absurd. "Ein Gewerbe ist eine erlaubte Tätigkeit, die selbständig, regelmäßig entgeltlich und mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt wird. An allen Voraussetzungen mangelt es vorliegend", schrieb sie dem Amt Anfang September und fügte hinzu: "Nahezu grotesk ist, zu verlangen, dass über die Geldausgaben der Passanten Buch geführt wird. Als nächstes erwarten Sie wahrscheinlich noch, dass den Geldgebern eine Quittung ausgestellt wird." Eine Antwort erhielt sie bisher nicht.Der Sprecher des Jobcenters sagt dazu, man habe dieses Schreiben nie bekommen.
"Hier lässt ein Sachbearbeiter jede Form von Feingefühl vermissen."
Nun kommt es im Hartz-IV-Recht immer wieder zu Härtefällen. Mal geht es um einen Lottogewinn, den das Jobcenter als Einnahme verbuchen darf. Mal um eine Münzsammlung, die beim Berechnen der Hartz-IV-Leistung angerechnet wird. Auch ein Fall wie der von Hansen ist nicht neu: 2009 kürzte ein Mitarbeiter des Fachbereichs Soziales der Stadt Göttingen einem Hartz-IV-Empfänger die Leistungen, weil er diesen selbst beim Betteln vor einem Supermarkt gesehen hatte. Es folgte ein Sturm der Entrüstung bei Sozialverbänden und Politikern. Der Göttinger Oberbürgermeister ordnete daraufhin an, dass Bettler ihre Almosen behalten dürfen, auch wenn die Erlöse eigentlich als Einkommen anzurechnen sind.
Das ist auch Rechtsanwältin Meuter klar. Bei der Causa Hansen gehe es aber offensichtlich darum, "einen Menschen zu drangsalieren", sagt sie. So sieht es auch Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in Berlin: "Was Herrn Hansen passiert ist, ist reine Schikane. Hier geht ein Sachbearbeiter völlig unverhältnismäßig vor und lässt jede Form von Feingefühl vermissen." Das Jobcenter Dortmund nimmt den Fall Hansen jedenfalls so ernst, dass es ihm bereits mitgeteilt hat: Falls er nicht reagiere und die Unterlagen, also ein Buch über seine Einnahmen und Nachweise über Ausgaben, nicht vorlege, "können die Geldleistungen ganz entzogen werden".