Süddeutsche Zeitung

Doxing gegen Politiker und Prominente:Hinweise auf rechtsextreme Einstellung des Hackers

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Der 20-jährige Tatverdächtige im Fall des aktuellen Datenleaks handelte offenbar nicht nur aus "Ärger" über einzelne Aussagen von Politikern und Prominenten, wie zunächst bekannt wurde. Wie der Spiegel berichtet, häufen sich Indizien dafür, dass er im Netz rechtsextreme Positionen verbreitet und sich im Umfeld rechter "Hacktivisten" bewegt hat.

In dem Bericht wird ihm der Internet-Nutzername "r00taccess" zugeordnet. Unter diesem sollen insbesondere islamfeindliche und rechtsextreme Kommentare gepostet worden sein, darunter: "islam ist dreck (: wir leben nicht im 6. jahrhundert", oder "so leute jetzt wisst ihr wieso die NSDAP wiederkommen wird". Zudem beschimpfte der Nutzer namens r00taccess "linksversiffte Gutmenschen" und schrieb: "die AfD wird die ganzen Clans nicht wegkriegen, da braucht man die NPD um ordentlich aufzuräumen". Über eine dieser Äußerungen hatte die Welt schon vor wenigen Tagen berichtet.

Der Hacker hatte im Dezember in einer Art "Adventskalender" bei Twitter täglich neue Daten von Politikern, Journalisten, Rappern, jungen Youtubern und anderen Prominenten veröffentlicht. Er war Anfang der Woche festgenommen worden. Der Schüler, der noch bei seinen Eltern wohnt, legte ein Geständnis ab und wurde anschließend freigelassen. Bei seiner Vernehmung sagte er nach Angaben des Bundeskriminalamtes, er habe Menschen "bloßstellen" wollen, über deren öffentliche Äußerungen er sich geärgert habe. Die neuen Erkenntnisse lassen eine politische Motivation wahrscheinlicher wirken.

Ideologisch beeinflusst und radikalisiert worden sein soll er unter anderem von Youtube-Kanälen wie "Die Vulgäre Analyse", die sich in Hassvideos mit mehreren der späteren Opfer des Datenleaks befasst habe.

Der 20-Jährige war der Justiz schon mehrfach aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte dem Spiegel zufolge in den vergangenen Jahren drei Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten und der Fälschung beweiserheblicher Daten. Alle drei Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Mit Material der Deutschen Presse-Agentur.

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