Süddeutsche Zeitung

Immobilien:Bund und Länder einigen sich auf Grundsteuerreform

Bund und Länder haben sich im Grundsatz auf einen Kompromiss zur Reform der Grundsteuer geeinigt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sprach am Freitag nach einem Treffen mit den Finanzministern der Länder von "konstruktiven" Gesprächen. Bei Wohngrundstücken soll zur Ermittlung der Grundsteuer künftig unter anderem auch die durchschnittliche Nettokaltmiete hinzugezogen werden, wie aus einem Eckpunktepapier hervorgeht. Zudem werden das Baujahr des Gebäudes sowie Bodenrichtwerte mit einfließen.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 muss die Bemessung der Grundsteuer bis Ende dieses Jahres neu geregelt werden, da die zur Berechnung nötigen Einheitswerte veraltet sind. Bisher war die Bemessung abhängig von der Lage und dem Wert der Immobilie. Während Scholz ein wertabhängiges Modell präferierte, warben Immobilien- und Wirtschaftsverbände für ein Modell, das sich nur an der Grundstücksfläche orientiert. Die Grundsteuer ist von großer Bedeutung für die bundesweit mehr als 11.000 Kommunen. Sie nehmen dadurch jährlich rund 14 Milliarden Euro ein.

Die Debatte ist aber auch deshalb kompliziert, weil eine Änderung die Mietpreise beeinflusst: Die Grundsteuer zahlen zwar die Eigentümer, dürfen sie aber über die Nebenkostenabrechung an ihre Mieter weiterreichen. Eine Erhöhung der Grundsteuer kann so den ohnehin angespannten Mietmarkt zusätzlich belasten.

Das Arbeitspapier, auf das sich die Verhandlungspartner geeinigt haben, soll noch einmal in den Ländern besprochen werden. Es soll Finanzminister Scholz als Grundlage für einen Gesetzentwurf dienen.

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