Süddeutsche Zeitung

Altersvorsorge:Wer die Grundrente bekommt

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Die Rentenversicherung verschickt im Juli erste Bescheide. Ist dafür ein Antrag nötig? Was gilt als "Grundrentenzeit"? Inwieweit werden Einkommen und Vermögen angerechnet? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Hendrik Munsberg

Sie ist das Prunkstück der SPD für den Bundestagswahlkampf. Aber auch die Union verbucht das Projekt in ihrem neuen Wahlprogramm als wichtigen Erfolg. Das Versprechen von SPD-Sozialminister Hubertus Heil lautet: Die Grundrente soll die Einkommen von Rentnerinnen und Rentnern verbessern, die zwar langjährige Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenkasse vorweisen können, aber nur vergleichsweise niedrige Einkommen. Weshalb ihnen bisher nur eine kleine gesetzliche Rente zustand. Betroffen sind nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) deutschlandweit rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Mit der Grundrente werden sie nun ein höheres Ruhegeld bekommen. Profitieren werden davon dem BMAS zufolge zu 70 Prozent Frauen und überdurchschnittlich viele Ostdeutsche.

Wer erhält die Grundrente?

Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Zuschlag zur Rente. Sie wird nicht nur Neurentnern, sondern auch denjenigen gezahlt, die bereits in Rente sind, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2021, als das Grundrentengesetz in Kraft trat. Den Zuschlag gibt es für alle Arten von Renten - also für Alters-, Erwerbsminderungs-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten. Bedingung ist, dass man für mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen kann. Die volle Höhe erreicht der Zuschlag aber erst bei Grundrentenzeiten von 35 Jahren, bis dahin ist er gestaffelt.

Muss man die Grundrente beantragen?

Nein, der Anspruch auf Grundrente wird automatisch geprüft und dann ausgezahlt. Ein Antrag ist dafür nicht nötig. Im Juli, so bestätigte die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) jetzt, werden die ersten Bescheide zur Grundrente verschickt. Zunächst bekommen Neurentner ihre Bescheide, die von Juli an in den Ruhestand gehen. Danach, so die DRV Bund weiter, wird der Grundrentenzuschlag für alle "Bestandsrentner" geprüft, zuerst die ältesten Jahrgänge. Damit werde noch in diesem Jahr begonnen. Die letzten Bescheide zur Grundrente sollen bis Ende 2022 ergehen. Alle bis dahin aufgelaufenen Ansprüche auf Grundrente werden aber nachgezahlt. Insgesamt müssen laut DRV Bund die Daten von 26 Millionen Rentnern geprüft werden.

Was wird als "Grundrentenzeit" anerkannt?

Berücksichtigt bei der Grundrente werden: Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder Berufsausbildung, Zeiten aus Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation (Krankengeld, Übergangsgeld), daneben Pflichtversicherungszeiten für Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen, zudem sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege. Angerechnet werden ebenfalls gesetzlich verpflichtender Wehr- und Zivildienst.

Was wird nicht berücksichtigt?

Nicht als Grundrentenzeiten gewertet werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II, darüber hinaus Schul- und Hochschulausbildung sowie Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung in die Rentenkasse. Auch nicht angerechnet werden Minijobs.

Was muss/darf man verdient haben, um für die Grundrente in Betracht zu kommen?

Für die Anerkennung von Grundrentenzeiten gibt es auch beim Verdienst eine Unter- und eine Obergrenze: Berechnet wird die Grundrente nur aus jenen Grundrentenzeiten, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betrug. 2021 sind das pro Monat etwa 1039 Euro brutto. Was darunter liegt, wird nicht als Grundrentenzeit gewertet. Für die vorangegangenen Jahre lagen die Gehaltsgrenzen aber niedriger. Die Untergrenze soll verhindern, dass auch Menschen die Grundrente bekommen, die mit ihrer Arbeit bewusst nur ein ergänzendes Einkommen erzielen wollen. Für viele der ausgeschlossenen Minijobber trifft das aber wohl nicht zu. Es gibt jedoch auch eine Obergrenze: Im Durchschnitt dürfen Rentnerinnen und Rentner maximal 80 Prozent des Durchschnittseinkommens bezogen haben. Das sind 2021 etwa monatlich 2770 Euro brutto.

Wie hoch wird der Zuschlag durch die neue Grundrente ausfallen?

Laut BMAS wird der Zuschlag im Durchschnitt bei rund 75 Euro monatlich liegen. Im günstigsten Fall sind jedoch knapp 420 Euro pro Monat möglich.

Wird Einkommen auf die Grundrente angerechnet?

Ja. Die volle Grundrente bekommt man bis zu einem Monatseinkommen von 1250 Euro für Alleinstehende und 1950 Euro für Eheleute oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Sobald der jeweilige Freibetrag überschritten ist, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet, Einkommen über 1600 Euro werden bei Alleinstehenden voll angerechnet, bei Paaren von 2300 Euro an. Die Beträge werden jährlich angepasst.

Welche Einkommen werden bei der Grundrente angerechnet?

Angerechnet werden die eigene Nettorente, die Witwen- und Witwerrente, darüber hinaus aber auch weiteres zu versteuerndes Einkommen. Letzteres wird vom Finanzamt festgestellt und automatisch der Rentenversicherung mitgeteilt. Angerechnet werden zudem Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags. Rentner sind verpflichtet, der DRV Bund ihre Kapitalerträge mitzuteilen, die dann von der Rentenversicherung überprüft werden. Stellt sich später heraus, dass zu Unrecht Grundrente bezahlt wurde, muss diese zurücküberwiesen werden. Eine solche Einkommensprüfung ist für die DRV Bund neu. Sie erfordert einen Datenabgleich mit den Finanzämtern. Das ist auch der Grund dafür, dass die ersten Grundrentenbescheide erst jetzt ergehen - und nicht schon zu Jahresanfang. Allein die DRV Bund hat dafür 1000 Mitarbeiter eingestellt.

Was wird bei der Einkommensprüfung nicht berücksichtigt?

Nicht berücksichtigt werden Immobilien und Vermögen. Ursprünglich hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung wie bei der Grundsicherung vereinbart, doch die SPD lehnte das später ab. Kompromiss war die jetzt vorgesehene Einkommensprüfung.

Was sagen Kritiker?

Gegen die Grundrente wird eingewandt, dass sie die Altersarmut nur zum Teil beseitigt. Davon seien auch künftig viele bedroht, die ebenfalls in die Rentenkasse einzahlen, aber nicht auf die Beitragszeiten kommen, die für die Grundrente erforderlich sind. Vor allem die FDP und Teile der Union kritisieren, dass in den Genuss der Grundrente auch Ruheständler kommen können, die nicht bedürftig sind, sondern wohlhabend, weil sie über Vermögen verfügen. Rentenexperten wie der frühere Chef des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger, Franz Ruland, kritisiert zudem, dass die Grundrente das eherne Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung aufweiche, das einen engen Zusammenhang zwischen der Höhe von Beiträgen und Rentenbezug vorsieht. Ruland begründet das wie folgt: "So können Versicherte, die 32 Jahre lang Vollzeit gearbeitet und entsprechend höhere Beiträge gezahlt haben, eine niedrigere Rente bekommen als Versicherte, die 35 Jahre nur halbtags gearbeitet und viel weniger Beiträge gezahlt haben, deren originäre Rente durch die Grundrente aufgestockt wird."

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