Süddeutsche Zeitung

Ruhestand ab 63:Frührente wird immer populärer

Lesezeit: 3 min

Von Hendrik Munsberg, München

Für viele ist es ein kaum erfüllbarer Traum: deutlich früher in Rente zu gehen, ganz ohne Abschläge beim Altersruhegeld. Vor allem Gutverdiener haben seit einiger Zeit die Möglichkeit, sich diesen Traum zu erfüllen - billig ist es nämlich nicht. Und lange Zeit galt es als Geheimtipp, inzwischen aber wird es zunehmend bekannter und populärer. In Deutschland überweisen gesetzlich Versicherte - freiwillig - immer höhere Summen an die Rentenkasse, damit sie später ohne finanzielle Abstriche um Jahre eher in Rente gehen können, am liebsten schon ab 63.

Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) jetzt bekannt gab, erhielt sie 2018 rund 207 Millionen Euro als "freiwillige Beitragszahlungen zum Ausgleich von späteren Rentenminderungen". Dies sei gegenüber 2015 eine "Erhöhung um mehr als das Achtfache"; damals seien es lediglich 24 Millionen Euro gewesen. Und mit erkennbarer Genugtuung fügt Dagmar König, Vorstandsvorsitzende der DRV Bund, noch hinzu: Der Anstieg der freiwillig gezahlten Beiträge wirke sich nicht nur "positiv auf die Finanzen der Rentenversicherung aus", es sei "auch ein Zeichen für das hohe Vertrauen der Beitragszahler in die Sicherheit und Rentabilität der gesetzlichen Rente."

Finanzexperten nennen Renditeerwartungen zwischen zwei und vier Prozent

Wer hätte das gedacht? Ausgerechnet die oft geschmähte staatliche Rentenkasse wird in Deutschland zum begehrten Vermögensverwalter. Das ist in Zeiten von Dauernullzinsen allerdings wenig erstaunlich, erst recht nicht, wenn man bedenkt: Bei keiner anderen Anlageform zählt zum Ertrag, dass man auch noch Jahre früher in den Ruhestand wechseln kann.

Der Trend zeichnete sich längst ab. Deutlich mehr als 100 000 Versicherte meldeten sich 2018 bei der DRV Bund, um zu erkunden, zu welchen Konditionen sie vorzeitig in Rente gehen können. Eine bequeme Möglichkeit dazu eröffnet das "Flexirentengesetz", das im Juli 2017 in Kraft trat, lange Zeit kaum bemerkt von einer breiteren Öffentlichkeit. Seitdem kann jeder, der in der gesetzlichen Rentenkasse versichert ist und ohne Abschlage früher in Ruhestand gehen möchte, Ausgleichszahlungen an die Rentenkasse leisten. Das ist gerade für diejenigen attraktiv, die 1964 oder danach geboren sind. Für sie wird von 2030 an die Regelaltersgrenze von vollen 67 Jahren gelten.

Durch die Möglichkeiten des Flexirentengesetzes lässt sich diese Grenze aber beträchtlich vorziehen: Frühestens möglich ist diese "Rente für langjährig Versicherte" ab 63, sofern man 35 Beitragsjahre in der Rentenkasse vorweist - Kindererziehungszeiten, Bundeswehr oder Zivildienst inklusive.

Die Grundkalkulation dafür sieht so aus: Jeder Monat, den man eher in Ruhestand gehen möchte, führt zu einem Minus von 0,3 Prozent. Das ergibt, hochgerechnet auf ein Jahr, einen Abschlag von 3,6 Prozent (0,3 mal 12 Monate). Wer volle vier Jahre eher in Ruhestand gehen möchte, muss also ein Minus von 14,4 Prozent hinnehmen. Oder eben vorher eine höhere, meist fünfstellige Summe an die Rentenkasse überweisen. Damit beginnen kann man schon vom 50. Lebensjahr an, Ratenzahlung ist möglich.

Die neuesten Zahlenbeispiele der DRV Bund - Stand 3. Juli 2019, Rentenerhöhung vom 1. Juli inbegriffen - machen die Größenordnungen deutlich (siehe Tabelle): Wer eine Rente von monatlich 2400 Euro erwartet und zwei Jahre eher in den Ruhestand wechseln will, muss einen Abschlag von monatlich 172,80 Euro hinnehmen, ergibt eine auf 2227,20 Euro verminderte Rente. Wer diesen Abschlag vermeiden möchte, kann vorher einmalig 40 766 Euro an die Rentenkasse zahlen, die Summe kann auch in Raten geleistet werden.

Finanzexperten nennen dabei Renditeerwartungen zwischen zwei und vier Prozent. Was die Sache noch attraktiver macht: Künftige Rentenerhöhungen sind dabei nicht eingerechnet, allerdings sollte niemand erwarten, dass die jüngste Rentenanhebung (3,18 Prozent in Westdeutschland (3,91 Prozent im Osten) zur Regel werden, erst recht nicht, wenn sich die derzeitige Konjunkturabkühlung fortsetzt.

Ein ganz andere Frage ist: Was bedeuten die Rente ab 63 und die damit verbundenen Abschlagszahlungen für die Rentenkasse? Wird das System der Alterssicherung dadurch geschwächt? Geht es auf Kosten der Beitragszahler? Sind die Abschläge versicherungsmathematisch fair? Laut Bert Rürup, dem wohl bekanntesten Rentenexperten, sind die geltenden Abschläge "festgelegt worden auf Basis der Sterbetafeln Mitte der 1980er Jahre", seitdem seien sie unverändert geblieben. Fakt sei, so Rürup, mit diesen Abschlägen liege Deutschland "im internationalen Vergleich im unteren Bereich". Die Abschläge müssten so festgelegt werden, "dass es für das Rentensystem irrelevant ist, ob jemand vorzeitig oder später in Ruhestand geht". Ob das der Fall ist, dürfte um so strittiger werden, je populärer die Rente ab 63 wird.

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SZ vom 04.07.2019
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