Süddeutsche Zeitung

Folgenreiches Grundsatzurteil:Vielen Zeitarbeitsfirmen droht die Pleite

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Die Tarifverträge von fast 300.000 Leiharbeitern sind wohl unwirksam - mit weitreichenden Folgen. Weil horrende Nachzahlungen fällig werden.

D. Kuhr u. T. Öchsner

Der Zeitarbeitsbranche droht eine Pleitewelle, weil viele Firmen womöglich bald Sozialbeiträge in Millionenhöhe nachzahlen müssen. Das ist die Konsequenz aus einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts. Darin sprachen die Richter am Dienstag der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit ab.

Nun steht auch in letzter Instanz fest: Die Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften darf künftig keine Tarifverträge mehr abschließen. Es sei damit zweifelhaft, dass die Organisation auch in der Vergangenheit tariffähig war, sagte eine Sprecher des Gerichts, das bis zum Abend noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt hatte. Damit dürften die Tarifverträge von schätzungsweise 280.000 Leiharbeitern in Deutschland unwirksam sein - mit weitreichenden Folgen: Sind diese Verträge ungültig, haben die Leiharbeitnehmer Anspruch auf den gleichen Lohn, den die Stammbelegschaft erhält.

Die betroffenen Leiharbeiter können dann rückwirkend die Gehaltsdifferenz nachfordern. Gleichzeitig drohen den Zeitarbeitsfirmen damit hohe Nachzahlungen von Sozialbeiträgen für die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Experten wie der Arbeitsrechtler Peter Schüren von der Universität Münster schätzen, dass die Forderungen allein bei den Sozialbeiträgen insgesamt zwei Milliarden Euro erreichen könnten. Damit dürften viele Zeitarbeitsfirmen finanziell überfordert sein, zumal es sich oft um kleine Unternehmen handelt. Die CGZP soll mit etwa 1600 verschiedenen Arbeitgebern Tarifverträge abgeschlossen haben.

Womöglich kommen aber nicht nur auf die Zeitarbeitsfirmen Nachforderungen zu, sondern auch auf die Firmen, an denen sie ihre Arbeitnehmer verleihen. Denn sollten die Zeitarbeitsfirmen wegen der Nachzahlungen Insolvenzen anmelden müssen, haftet "der Entleiher wie ein selbstschuldnerischer Bürge". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

Grundsätzlich gilt seit 2003, dass Zeitarbeiter genauso zu entlohnen sind wie die Stammbelegschaft in dem Unternehmen, an das sie ausgeliehen werden - es sei denn, ein Tarifvertrag sieht etwas anderes vor. Von dieser Möglichkeit, die vom Gesetzgeber eigentlich als Ausnahmefall vorgesehen war, wurde fast immer Gebrauch gemacht. Die CGZP schloss mit dem Verband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), aber auch mit zwei anderen Arbeitgeberorganisationen Verträge ab. Die darin vereinbarten Stundenlöhne waren in der Vergangenheit oft sehr niedrig, angeblich weil die Dienstleistung Zeitarbeit sonst nicht bezahlbar wäre und 100.000 Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor gefährdet wären. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und das von einer rot-roten Regierung gelenkte Land Berlin, die die Klage vor dem Bundesarbeitsgericht einreichten, hatten aber die Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaft angezweifelt und ihr Lohndumping vorgeworfen.

Arbeitgeber sollen zahlen

DGB-Chef Michael Sommer sagte zu dem Urteil: "Es ist ein deutliches Signal gen Gefälligkeitsvereinbarungen sogenannter Christlicher Gewerkschaften." Verdi feierte das Urteil als Sieg gegenüber der "Billigkonkurrenz", die das Tarifsystem aushebele. "Die Arbeitgeber können sich damit auf erhebliche Nachforderungen einstellen", kündigte der stellvertretende Verdi-Chef Gerd Herzberg an. Die Versicherer haben dabei keinen Ermessensspielraum, wenn die Tarifverträge unwirksam sind. "Wir sind dann verpflichtet, die offenen Beiträge nachzufordern, wenn das Gericht entsprechend entscheidet", hieß es bei der Deutschen Rentenversicherung am Dienstag, unmittelbar vor der Urteilsverkündung. Auch die Bundesagentur für Arbeit hatte schon im Voraus Nachforderungen angekündigt. Diese gelten dann jeweils rückwirkend für die vergangenen vier Jahre.

Die Zahl der Leiharbeiter war zuletzt deutlich gestiegen. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft belief sie sich im Oktober 2010 auf etwa 923.000. Grob geschätzt dürften für etwa zwei Drittel Tarifverträge gelten, die DGB-Gewerkschaften unterzeichnet haben. Der Rest entfällt auf die Verträge des CGZP.

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Quelle:
SZ vom 15.12.2010
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