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Filesharing-Prozess in Hamburg:Günstiges Urteil

Was kosten zwei illegal verbreitete Songs von Rammstein und Westernhagen? Das Landgericht Hamburg hat jetzt diesen Fall entschieden.

Während es in den USA bei Filesharing-Prozesse um Millionen-Beträge geht, ist das Strafmaß für derlei Vergehen hierzulande doch recht bescheiden. Das Landgericht Hamburg hat jetzt einen Mann zu Schadensersatz von 30 Euro verurteilt.

Der Beklagte hatte 2006 als knapp Sechszehnjähriger zwei Lieder in eine Internettauschbörse eingestellt: "Engel" von Rammstein und "Dreh dich nicht um" von Marius Müller-Westernhagen. Die 30 Euro muss der junge Mann nun wegen der Urheberrechtsverletzung an die klagenden Musikverlage zahlen. Sie wollten vor Gericht jeweils 300 Euro pro Titel erstreiten.

Diese Forderung wies das Gericht genauso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater ab, der angab, nichts von den Filesharing-Aktivitäten seines Sohnes gewusst zu haben. (Urteil vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09)

Das Gericht stellte zwar fest, dass der Jugendliche Urheberrecht verletzt habe und zu Schadensersatz verpflichtet sei. Bei der Höhe der Strafe sei aber laut Gericht zu berücksichtigen "was vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrags als angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung der Musikaufnahmen vereinbart hätten".

Diese könne jedoch nur geschätzt werden, da es keinen Tarif für die Nutzung gäbe. Da der Vorfall bereits vier Jahre zurückliegt und daher laut Gerichtsbeschluss "nur noch eine begrenzten Nachfrage angenommen werden könne", welche sich bei einer Schätzung zufolge in Form von maximal 100 Downloads pro Titel äußerte, muss der Verurteilte nur 15 Euro pro Musikstück bezahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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