Süddeutsche Zeitung

EU-Kommission:Autovermieter dürfen Preise nicht aufgrund der Herkunft erhöhen

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Kunden bekommen bei Online-Buchung künftig bessere Preise

Wer in der EU über das Internet ein Auto außerhalb seines Heimatlandes mietet, bekommt bisher öfter einen deutlich schlechteren Preis als Inländer. Sechs große Mietwagenfirmen haben sich nun verpflichtet, Kunden grundsätzlich nicht mehr nach ihrem Herkunftsland zu unterscheiden. Die Anbieter würden "Hindernisse für Kunden beseitigen, die den besten Preis suchen", sagte ein Sprecher der Europäischen Kommission. Verbraucher sollen demnach unter anderem nicht mehr daran gehindert werden, "ihre Buchung im Internet auf einer beliebigen nationalen Website innerhalb der EU zu tätigen".

Brüssel hat Druck gemacht

Die EU-Kommission hatte im Sommer die Anbieter Avis, Enterprise, Europcar, Goldcar, Hertz und Sixt angeschrieben, nachdem sich Beschwerden von Kunden wegen überteuerter Mietwagenbuchungen im Ausland gehäuft hatten ( Brief als PDF). Sie verwies damals unter anderem auf den Fall eines Kunden aus Deutschland, der in Großbritannien ein Auto mieten wollte. Als er dabei auf der Vermieterwebseite sein Herkunftsland eintrug, bekam er plötzlich einen doppelt so hohen Preis angezeigt.

Avis, Europcar und Hertz lenkten erst spät ein

Drei Firmen reagierten auf das EU-Schreiben sofort zufriedenstellend, die Anbieter Avis, Europcar und Hertz gaben laut Kommission zunächst unzureichende Antworten auf den Vorwurf der Preisdiskriminierung. Nach erneuter Aufforderung lenkten aber auch sie ein. Alle Anbieter sichern damit jetzt auch zu, das sogenannte Rerouting im Internet zu unterlassen. Dabei werden Kunden, die auf eine Vermieterwebsite in einem anderen EU-Land gehen, an der Herkunftsangabe ihrer IP-Adresse erkannt und automatisch auf andere Websites umgeleitet. Dort bekamen sie aber nicht unbedingt den besten Preis.

Allerdings sind nach jetzigem Stand die Anbieter weiter nicht in jedem Fall verpflichtet, allen Kunden denselben Preis zu bieten. Bei "objektiven Gründen" dürften sie weiter unterschiedliche Preisangebote machen, teilte die Kommission mit. Was gültige "objektive Gründe" sind, will die Behörde nun mit den Anbietern diskutieren.

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