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ESM im Bundestag:Was kann der neue Euro-Schirm?

Lesezeit: 4 min

Der Bundestag diskutiert den neuen Rettungsfonds ESM, der ab dem Sommer die Schuldenkrise eindämmen soll. Hunderte Milliarden sollen die Euro-Länder schützen. Doch wer entscheidet, welches Land Geld aus dem Fonds bekommt? Wie groß ist das Risiko für Deutschland? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Europäischen Stabilitätsmechanismus.

Cerstin Gammelin und Catherine Hoffmann

Die Euro-Gemeinschaft ist schwer angeschlagen. Hohe Schulden und die wackelige Konstruktion der Währungsunion haben Länder von Griechenland bis Italien in Gefahr gebracht. Verzweifelt versuchen Europas Politiker, die Krisen-Staaten vor der Pleite zu retten. Jüngster Kraftakt: der neue dauerhafte Rettungsschirm ESM - das steht für "Europäischer Stabilitätsmechanismus".

Was genau ist der ESM?

Der ESM soll Euro-Mitgliedern helfen, die in schweren finanziellen Schwierigkeiten stecken. Dazu stehen ihm eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, vor allem natürlich Kredite für Krisenländern, aber auch das Recht, Anleihen von schlingernden Staaten zu kaufen, um eine Ansteckung weiterer Länder zu verhindern. Zudem darf der ESM Banken mit Kapital versorgen, wenn durch ihre Schieflage die finanzielle Stabilität des gesamten Staates gefährdet ist. Der neue Hilfsfonds soll den alten Rettungsschirm EFSF ablösen.

Wie groß ist der neue Schirm?

Das maximale Ausleihevolumen beträgt 500 Milliarden Euro. Damit dies möglich ist, benötigt der ESM ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro, aufgeteilt in 80 Milliarden Euro eingezahltes Kapital und 620 Milliarden Euro abrufbares Kapital, das in Form von Garantien bereitgestellt wird. Das eingezahlte Kapital soll über einen Zeitraum von fünf Jahren in gleichen Raten entrichtet werden; die Einzahlung kann bei Bedarf aber beschleunigt werden. Zum Start stehen durch die schrittweise Einzahlung nur 200 Milliarden Euro für Kredite bereit.

Was ist das Neue am ESM?

Zwischen dem alten und neuen Rettungsschirm gibt es einen wichtigen Unterschied: Der ESM ist auf Dauer angelegt. Der EFSF läuft noch bis Juni 2013; er wurde hektisch im Sommer 2010 geschaffen, um eine drohende Pleite von Euro-Mitgliedsstaaten wie Griechenland, Irland und Portugal abzuwenden.

Wie stark ist nun die Gesamthilfe für Schuldenländer?

Kanzlerin Angela Merkel gab in dieser Woche ihren Widerstand gegen eine Ausweitung der Hilfen auf: Erstens bleibt der EFSF mit seinem Volumen von 440 Milliarden Euro bis Mitte 2013 parallel zum ESM mit dessen Ausleihkapazität von 500 Milliarden Euro aufgespannt. Und zweitens werden die Mittel, die aus dem EFSF schon verplant sind, auch nach 2013 nicht vom ESM-Volumen abgezogen. Es geht um knapp 200 Milliarden Euro Nothilfen, die bereits für Griechenland, Irland und Portugal verplant sind. Die maximale Kreditsumme zur Rettung von Pleitekandidaten wird also von 500 auf 700 Milliarden Euro erhöht. Das bisher noch ungenutzte EFSF-Kapital von 240 Milliarden Euro wiederum soll eine Art Notfallreserve sein, solange der ESM nicht voll mit Kapital ausgestattet ist. In Brüssel addiert man die Gesamtsumme der Programme deshalb auf 940 Milliarden. Tatsächlich wird diese Summe aber nicht erreicht, weil der ESM in ersten Jahr nur 200 Milliarden Euro ausleihen kann.

Was bedeutet das für den deutschen Steuerzahler?

Das Risiko steigt enorm. Für den EFSF bürgt Berlin mit 211 Milliarden Euro, für den ESM mit 168 Milliarden plus 22 Milliarden Euro an Barkapital. Macht zusammen 401 Milliarden Euro - das ist mehr als der gesamte Bundeshaushalt des laufenden Jahres. Die Zeit, in der die Gesamtsumme abgerufen werden könnte, ist zwar auf ein Jahr begrenzt. Doch sollten Italien und Spanien in dieser Zeit unter die Rettungsschirme schlüpfen, würde ein Großteil der Garantien fällig. Auch ohne dieses Horrorszenario steigt die Haftung. Denn auf die deutschen Risiken von 190 Milliarden Euro für den ESM werden mindestens 58 Milliarden Euro für die schon verplanten Mittel aus dem EFSF draufgepackt. Und dafür bürgt Deutschland, bis die Kredite zurück gezahlt werden, wenn Griechenland dazu überhaupt in der Lage sein wird. Die Laufzeiten betragen bis zu 30 Jahre.

Wer zahlt für den ESM?

Prinzipiell zahlen alle Euro-Länder. Der Aufteilungsschlüssel für die finanziellen Beiträge zum ESM richtet sich nach dem Anteil des bei der Europäischen Zentralbank gezeichneten Kapitals, angepasst auf die Euro-Zone. Danach beträgt der Anteil Deutschlands rund 27 Prozent, Frankreich hält etwas mehr als 20 Prozent. Drittgrößter Anteilseigner ist Italien mit knapp 18 Prozent. Euro-Länder, deren Bruttosozialprodukt weniger als 75 Prozent des europäischen Durchschnitts beträgt, werden für zwölf Jahre, beginnend ab dem Beitrittsdatum zur Währungsunion, gesondert behandelt. Ihr Anteil am ESM verringert sich in diesem Zeitraum. Der Minderanteil wird auf alle anderen Euro-Länder entsprechend deren EZB-Anteil aufgeschlagen.

Wer entscheidet über die Mittel?

Der Gouverneursrat des ESM entscheidet, ob einem klammen Euro-Land Finanzhilfe gewährt werden soll. Im Gouverneursrat sitzen die Finanzminister und je ein Stellvertreter aus jedem Euro-Land. In einigen Ländern, darunter Deutschland, muss sich der Finanzminister vor der Abstimmung ein Mandat des Parlaments holen. Das gilt auch bei Stimmenthaltungen.

Was passiert, wenn Einzahler ausfallen?

Alle Euro-Länder müssen ihren Anteil am Grundkapital fristgerecht einzahlen. Es gibt keine Ausnahmen, auch nicht für Programmländer, die selbst Kredite bekommen. Nimmt ein ESM-Mitglied die aufgrund eines Kapitalabrufs erforderliche Einzahlung nicht vor, so müssen alle anderen Euro-Länder entsprechend mehr zahlen. So soll sichergestellt werden, dass der ESM die Kapitaleinzahlung in voller Höher erhält. Der Gouverneursrat beschließt zugleich "geeignete Schritte", damit das säumige Land seinen Beitrag leistet. Er ist auch berechtigt, Verzugszinsen zu erheben.

Wer bekommt Geld aus dem ESM?

Euro-Länder, die unter schwere Finanzierungsproblemen leiden und denen diese drohen, können unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfe beantragen. Vom 1. März 2013 an wird der ESM Finanzhilfe nur den Euro-Ländern gewähren, die den Fiskalpakt ratifiziert haben. In dem Fiskalpakt verpflichten sich die Länder zu strikten Haushaltsregeln. Jegliche Finanzhilfen werden zudem nur unter strengen Auflagen gewährt.

Wie ist der weitere Zeitplan?

Der ESM-Vertrag ist grundsätzlich ausgehandelt. Er muss in den einzelnen Euro-Ländern ratifiziert werden. Bis Ende März werden die Euro-Länder noch darüber entscheiden, wie hoch das endgültige Ausleihvolumen sein soll. Die Entscheidung wird für kommenden Freitag erwartet. Dann tagen die Euro-Finanzminister in Kopenhagen. Ab 1. Juli 2012 soll der Fonds einsatzfähig sein.

Wie viel Macht hat Deutschland im ESM?

Alle wesentlichen Entscheidungen im Gouverneursrat sollen einstimmig getroffen werden, etwa über die Gewährung von Finanzhilfen - einschließlich der damit verbundenen Auflagen, der einsetzbaren Instrumente und der Finanzierungsbedingungen. Deutschland wird also jederzeit ein Vetorecht haben. Für besonders dringliche Entscheidungen ist ein Eilabstimmungsverfahren im Gouverneursrat vorgesehen - mit einer qualifizierten Mehrheit von 85 Prozent der Kapitalanteile. Da Deutschland über 27 Prozent der Anteile verfügt, kann das Land praktisch nicht überstimmt werden.

Was passiert, wenn das Geld wieder nicht reicht?

Braucht der ESM neues Geld, kann der Gouverneursrat beschließen, das Stammkapital des ESM zu erhöhen. Dieser Beschluss wird jedoch erst in Kraft treten können, wenn die ESM-Mitglieder dem zustimmen. In Deutschland entscheidet das Parlament darüber.

Kann der ESM noch verhindert werden?

Ja, wenn der Bundestag dagegen stimmt - oder ein anderes Parlament im Euro-Raum. Niemand zweifelt jedoch daran, dass Deutschland dem Gesetz bis Ende Juni zustimmen wird; der Zeitplan ist allerdings ambitioniert.

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Quelle:
SZ vom 29.03.2012
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