Süddeutsche Zeitung

Erwin Müller:Millionen für den Milliardär

Lesezeit: 2 min

Der Drogerie-Chef freut sich über einen Sieg vor Gericht. Aber sein Anwalt hat eine Klage wegen Spionage am Hals.

Von Stefan Mayr und Klaus Ott, Stuttgart

Drogerie-Milliardär Erwin Müller darf sich freuen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ihm im Streit gegen die Bank Sarasin Recht gegeben, das Schweizer Bankhaus muss dem Ulmer Unternehmer 45 Millionen Euro zurückzahlen. Damit bestätigte das OLG ein Urteil des Landgerichts Ulm vom Mai 2017. Der 85-jährige Gründer der Drogerie-Kette Müller hatte seine ehemalige Bank wegen fehlerhafter Beratung auf Schadenersatz verklagt.

Müller hatte im Jahr 2011 auf Vermittlung der Sarasin-Bank 50 Millionen Euro in den sogenannten Sheridan-Fonds investiert. Dabei sei er "unzulänglich informiert worden", teilt das Gericht mit, die Bank habe "ihre Beratungspflichten verletzt". Knackpunkt der Investition: Das Geschäftsmodell des Sheridan-Fonds war das hochriskante und steuerrechtlich umstrittene "Dividendenstripping", auch bekannt als "Cum-Ex-Geschäfte". Dies habe Müller nicht gewusst, wie er im Juni vor dem OLG beteuerte. Ansonsten hätte er die Finger davon gelassen.

Am Ende war ein Großteil seines Geldes futsch; 2012 schloss der Bundestag eine vermeintliche Gesetzeslücke, um die lukrativen aber womöglich illegalen Cum-Ex-Deals zu beenden. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen einen Mitarbeiter der Sarasin-Bank und viele weitere Verdächtige aus anderen Bankhäusern wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Betrug.

Das OLG Stuttgart wies mit seiner Entscheidung vom Freitag die Berufung der Bank zurück, die sich seit einem Besitzerwechsel J. Safra Sarasin nennt. Das Urteil (Aktenzeichen 5 U 98/17) ist noch nicht rechtskräftig. Die Bank könnte noch Rechtsmittel einlegen. Das OLG hat eine Revision zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen. Ob die Bank vor den BGH zieht, ist noch offen.

Dieser Schritt wäre auch riskant, denn er könnte in ein höchstrichterliches Urteil münden, das der Bank unrechtmäßiges Verhalten attestiert. Dies könnte weitere Klagen von Anlegern auslösen, die bisher den Aufwand scheuten, ihr verlorenes Geld in einem jahrelangen Gerichtsverfahren zurückzufordern. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung haben mehrere Ex-Kunden Vergleiche mit der Bank ausgehandelt, zudem gibt es weitere ähnliche Klagen gegen das Unternehmen aus Basel. Vier davon mündeten bereits in Gerichtsverfahren, in denen die Bank sowohl verlor als auch gewann. Das Bankhaus äußert sich zu diesen Verfahren nicht.

Für Erwin Müllers Anwalt Eckart Seith könnte der Fall Sarasin noch ein Nachspiel haben. Seit März liegt in der Schweiz eine Anklage gegen ihn vor. Die Staatsanwaltschaft Zürich wirft ihm Wirtschaftsspionage vor, weil er sich angeblich geheime Unterlagen der Sarasin-Bank beschafft haben soll. Dem Stuttgarter Juristen drohen bis zu dreieinhalb Jahre Haft. Er weist die Vorwürfe zurück, spricht aber von einer "existenziellen Bedrohung". Noch hat das zuständige Bezirksgericht Zürich nicht entschieden, ob es die Anklage zulässt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4129821
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 15.09.2018
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.