Süddeutsche Zeitung

E-Autos:Leichter laden

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Der Wechsel zum Elektroauto kann schon daran scheitern, dass der Vermieter keine Ladesäule will. Eine Änderung im Mietrecht soll den Ausbau der nötigen Infrastruktur erleichtern. Miteigentümer könnten das Vorhaben aber noch Jahre verzögern.

Von Markus Balser, Berlin

Zugeparkte Ladesäulen in Großstädten, kaum Chancen, auf dem Land schnell an Strom zu kommen und dann auch noch Widerstand beim Errichten privater Ladestationen: Besitzer von E-Autos klagen in Deutschland über massive Alltagsprobleme. Die Bundesregierung will nun gegensteuern und den Ausbau der nötigen Infrastruktur wenigstens auf privatem Gelände per Gesetz erleichtern. Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sollen den schleppenden Ausbau der Elektromobilität in Deutschland forcieren. Den Plänen zufolge sollen Mieter künftig vom Vermieter die Erlaubnis zum Einrichten von Lademöglichkeiten verlangen können - ähnlich wie beim behindertengerechten Umbau von Wohnungen. Es gebe mit der geplanten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes dann einen Rechtsanspruch auf eine Ladesäule, sagte Justiz-Staatssekretär Gerd Billen am Dienstag in Berlin. Der Bedarf an neuen Ladesäulen sei groß, so Billen weiter. Noch aber gelten für deren Bau hohe Hürden, die sich aus vielfachen Einspruchsmöglichkeiten ergeben. Das Vorhaben scheitert schon dann, wenn sich ein Miteigentümer in Wohnanlagen gestört fühlt - und sei es nur durch die Optik einer solchen Ladesäule. Dies solle nun geändert werden, sagte Billen weiter.

Bis 2030 müssten bundesweit sieben bis zehn Millionen E-Autos fahren, um Klimaziele zu erfüllen

Um die eigenen Klimaziele zu erreichen, müssten nach Berechnungen der Bundesregierung, bis 2030 sieben bis zehn Millionen E-Autos auf deutschen Straßen unterwegs sein. Bislang sind es erst wenige hunderttausend. Auf Basis eines Abschlussberichts einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe will das Ressort von Christine Lambrecht (SPD) bis Ende November einen Gesetzentwurf erarbeiten. Die Neuregelungen könnten Ende 2020 in Kraft treten. Auch wenn die Rechte der Mieter und Eigentümer bei Streitereien gestärkt werden: Es dürfte schwierig bleiben, sich durchzusetzen. Denn wollen Mieter eine Ladestation etwa in der Tiefgarage einrichten, müssen Sie dafür die gesamten Kosten tragen. Die Kosten für die Ladestation inklusive Leitungen auf dem Gelände einer Immobilie gehen allerdings in die Tausende. Stellen sich dabei auch noch andere Eigentümer quer, haben Mieter zwar viel größere Chancen, zu ihrem Recht zu kommen. Sie müssten künftig jedoch vom Vermieter verlangen, Miteigentümer zu verklagen. Damit würde sich ein Streit wohl erst nach Jahren vor Gericht klären lassen.

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SZ vom 28.08.2019
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