Süddeutsche Zeitung

Digitalkonzerne:Die Kartellbehörden sind nicht machtlos

Lesezeit: 3 min

Wer Angst vor der Macht der Digitalkonzerne hat, muss nicht verzweifeln. Allerdings müssen sich die Kartellbehörden noch viel besser abstimmen.

Von Marc Beise

Lange Zeit waren es vor allem Datenschützer und profunde Kenner des Internets, die vor der wachsenden Macht der Digitalkonzerne gewarnt haben. Mittlerweile ist das Unbehagen allgegenwärtig darüber, dass Apple, Facebook, Google, Amazon und die anderen Plattformunternehmen weltweit immer mehr Einfluss bekommen. Die Entwicklung wird als Konsequenz eines zügellosen Kapitalismus gesehen, der kaum noch in den Griff zu bekommen ist. Glücklicherweise ist diese Angst so nicht berechtigt - aus mehreren Gründen.

Erstens ist allein schon das allgemeine Bewusstsein der beste Garant dafür, dass es anders kommen wird: Vielerorts wird intensiv debattiert, wie die Datenkonzerne eingehegt werden können. Vor allem aber erweist sich das Kartellrecht gerade als adäquates Instrument, den Wettbewerb zu sichern. Es ist kein Zufall, dass derzeit kaum ein Tag vergeht, an dem nicht irgendwo in der Welt eine Wettbewerbsbehörde oder ein Gericht gegen eines der umstrittenen Unternehmen vorgeht.

In Deutschland zum Beispiel ist das Bundeskartellamt so aktiv wie nie zuvor. Seit Langem beschäftigt sich das Amt, das trotz Regierungsumzugs nach Berlin weiter in Bonn residiert und mindestens ein so gutes Personal wie ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein hat, mit Facebook, in der vergangenen Woche ging es gegen Amazon vor, am Dienstag dieser Woche wurden zwei neue Verfahren gegen Google eingeleitet.

An dieser Offensive ist die deutsche Politik, der gelegentlich Schlafmützigkeit unterstellt wird, nicht unschuldig. Denn die Wettbewerbshüter vom Rhein nutzen neue Spielräume, die ihnen der Bundesgesetzgeber zu Jahresbeginn mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eröffnet hat. Die Bonner Juristen müssen nun nicht mehr erst sozusagen gerichtsfest nachweisen, dass die zu untersuchenden Unternehmen auf ihrem jeweiligen Gebiet eine marktbeherrschende Stellung haben. Sie können die Konzerne relativ einfach in die neue Rubrik "Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" einsortieren und dann schneller als früher bestimmtes Verhalten unterbinden, das den Konzernen noch mehr Einfluss verschaffen würde.

Auch die EU-Kommission, die anders als im deutschen Recht nicht nur Regierung ist, sondern zugleich Wettbewerbsbehörde, geht seit Jahren immer wieder zum Beispiel gegen Apple vor, auch gegen Google und Amazon. Am Mittwoch wurde bekannt, dass EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sich nun wohl auch erstmals Facebook vorknöpfen dürfte, das weltgrößte soziale Netzwerk. Und selbst in den USA, wo die Konzerne von der Westküste noch Welpenschutz genossen, als sie schon längst ausgewachsene Kampfhunde waren, steht Big Tech mittlerweile unter starker Beobachtung.

Als letzte Möglichkeit gäbe es die Zerschlagung

Im Einzelnen sind die Verfahren einerseits rechtlich und technologisch außerordentlich kompliziert, andererseits in der Wirkung aber nicht, weil der Machtmissbrauch, das Ausgrenzen von Wettbewerbern, oft offensichtlich ist. Wenn gerne behauptet wird, dass Behörden gegenüber Konzernen, die über viel Geld, Top-Mitarbeiter und eine Armee von Anwälten verfügen, systematisch unterlegen sind, so stimmt das für die Kartellbehörden nur bedingt.

Und wenn alles nichts hilft, dann könnte der Staat eines Tages sozusagen die Bundesnotbremse ziehen und mithilfe des Rechts die Konzerne zerschlagen; darüber wird in den USA mit Blick auf Facebook bereits eifrig diskutiert. Die Wettbewerbshüter vom Bundeskartellamt halten sich da mit gutem Grund noch zurück: Sie wollen zum Beispiel Amazon nicht vom Markt verdrängen, sondern im Interesse aller Marktteilnehmer einfach für faire Bedingungen sorgen.

Dabei würde es ihnen schon helfen, wenn Wettbewerbs- und Verbraucherschutz in Deutschland zusammengedacht würden, wie das anderswo der Fall ist. In Großbritannien beispielsweise ist die Wettbewerbsbehörde CMA auch für den Verbraucherschutz zuständig, mit dem rein zivilrechtlichen Verbraucherschutz in Deutschland stößt das Kartellamt schnell an seine Grenzen. Es hat beispielsweise bei Vergleichsportalen erhebliche Defizite aufgezeigt, ohne den Markt wirklich neu ordnen zu können.

Und vor allem müssen die Wettbewerbshüter sich international mehr abstimmen. Allein schon die deutschen und die europäischen Experten könnten viel intensiver zusammenarbeiten als bisher, nach dem Motto: getrennt marschieren, aber gemeinsam schlagen. Die Bringschuld hierfür liegt bei der übergeordneten, der europäischen Ebene. Teilweise ist das eine Frage der Regeln, teilweise auch der Mentalität. Wenn Brüssel erst begreift, wie viel Unterstützung es aus Bonn bekommen kann, und wenn dieses Zusammenspiel dann noch international flankiert wird, dann wird es für die Global Players erst richtig schwierig.

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