Süddeutsche Zeitung

Cum-Ex:Taskforce gegen Steuertricks

Finanzminister Olaf Scholz will mit einer neuen Spezialeinheit gegen Steuer­betrug vorgehen. Damit sollen etwa Cum-Ex-Geschäfte verhin­dert und Lehren aus den Steuerskandalen gezogen werden.

Von Markus Balser, Berlin

Das Bundesfinanzministerium will mit einer spezialisierten Einheit gegen groß angelegten Steuerbetrug wie im Fall der "Cum-Ex"-Geschäfte vorgehen und Lehren aus Steuerskandalen ziehen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) werde dazu eine mit insgesamt 43 Stellen ausgestattete Spezialeinheit beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn einrichten, verlautete am Sonntag aus Regierungskreisen. Sie solle gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung vorgehen. Weitere fünf Stellen sollen im Finanzministerium selbst geschaffen werden. Zuerst hatte die Welt am Sonntag über die Pläne berichtet.

Die Details sollen den Angaben zufolge am Montag bei einem Arbeitskreis von Finanzbehörden präsentiert werden. Das Bundesfinanzministerium äußerte sich dazu am Wochenende nicht. Für die "Task Force gegen Steuergestaltungsmodelle am Kapitalmarkt" seien Ausgaben von insgesamt etwa 21 Millionen Euro veranschlagt, die auch im Bundeshaushalt 2020 bereits eingeplant seien, hieß es weiter. Dies habe der Bundestag Ende der Woche gebilligt. Mit dem Hin- und Herschieben von Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hatten Investoren in den vergangenen Jahren viel Geld zu Lasten der Staatskasse eingestrichen. Trickser ließen sich dabei eine nur einmal gezahlte Steuer auf Dividendenerlöse gleich mehrmals erstatten. Der Schaden für die Steuerbehörden geht in die Milliarden. Derzeit stehen in einem Musterprozess Aktienhändler in Bonn vor Gericht. Das Bundesfinanzministerium will mit der neuen Einheit offenbar verhindern, dass ähnliche Tricks mit ähnlich großen Folgen künftig in den Behörden ähnlich lange unbemerkt bleiben.

Die Spezialeinheit solle "Informationen über Handlungsmuster und Akteure" in einer Hand bündeln und auswerten, hieß es weiter. Landesbehörden, die Finanzaufsicht Bafin sowie ausländische Ermittlungsbehörden sollten bei ihr Ansprechpartner finden.

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Quelle:
SZ vom 18.11.2019
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