Süddeutsche Zeitung

Bundesrat:Mietpreisbremse und Frauenquote kommen

Mietpreisbremse beschlossen

Die Bundesländer können in besonders angespannten Wohngebieten die Erhöhung der Mieten begrenzen. Nach dem Bundestag passierte die Mietpreisbremse auch den Bundesrat. Bei einem Mieterwechsel darf die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Die Regelung gilt nicht für neu gebaute oder rundum modernisierte Wohnungen.

Außerdem kommt das Bestellerprinzip: Wer den Makler engagiert, muss ihn auch bezahlen. Das war gerade in Orten mit Wohnungsmangel bislang meist der Mieter, auch wenn der Vermieter den Vermittler eingeschaltet hat.

  • Warum kommt das Gesetz? Wie funktioniert die Bremse? Wo gilt die Regelung? Die wichtigsten Fragen und Antworten lesen Sie hier.
  • Es ist richtig, dass der Staat in den Wohnungsmarkt eingreift, kommentiert Joachim Käppner.

Frauenquote im Aufsichtsrat

Von 2016 an gilt in bestimmten Unternehmen eine Frauenquote im Aufsichtsrat von mindestens 30 Prozent. Der Bundesrat verabschiedete eine entsprechende Regelung. Das neue Gesetz sei ein "historischer Schritt", sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). "Es geht nicht um eine Bevorzugung für Frauen, oder um Frauen gegen Männer, sondern es geht darum, dass Frauen keine Nachteile haben sollen."

Die Quote gilt in börsennotierten Unternehmen, in denen die Arbeitnehmerseite voll mitbestimmungsberechtigt ist. Das betrifft etwa 100 Großunternehmen in Deutschland. 3500 weitere mittelgroße Firmen müssen sich künftig verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen setzen.

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