Süddeutsche Zeitung

Betriebliche Altersversorgung:Fürs Alter umwandeln

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Sind Direktversicherungen oder Pensionsfonds wirklich sinnvoll? Vorsorgeexperte Michael Krause beantwortet wesentliche Fragen zur betrieblichen Altersversorgung.

Matthias Autenrieth

Was ist die betriebliche Altersversorgung, was sind ihre Vorteile?

Michael Krause: Bei der staatlich geförderten betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um eine Entgeltumwandlung. Das heißt: Ein Teil des Einkommens fließt in Beiträge zur Altersvorsorge.

Da die Beiträge vom Bruttogehalt abgehen, reduziert sich das zu versteuernde sowie bis zu einem gewissen Betrag auch das sozialversicherungspflichtige Einkommen. Sie sparen also Einkommensteuer und Sozialabgaben.

Letzteres sehen wir allerdings nicht unbedingt als Vorteil. Denn wenn Sie weniger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, verringern sich Ihre Rentenansprüche entsprechend.

Bis zu welchem Betrag geht diese steuerliche Förderung?

Krause: Steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei können Sie jährlich bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2008 sind das 2544 Euro umwandeln. Damit liegt die steuerliche Förderung höher als bei einem Riester-Vertrag, der bis zu 2100 Euro jährlich steuerlich gefördert wird.

Seit 2005 können Sie zusätzlich zu den 2544 Euro weitere 1800 Euro pro Jahr steuerfrei umwandeln, müssen hierfür aber die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Insgesamt liegt der steuerlich geförderte Höchstbetrag also bei 4344 Euro jährlich.

Wohin fließen die Beiträge?

Krause: Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Auswahl bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Pensionsfonds oder -kassen kommen genauso in Frage wie eine Direktversicherung.

Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung?

Krause: Seit 2002 hat jeder, der rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Anspruch besteht dabei unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Allerdings hat der Arbeitnehmer nicht Anspruch auf jede Art der betrieblichen Altersversorgung. Wenn beispielsweise ein Pensionsfonds besteht, kann er kein Versicherungsprodukt einfordern. Für tarifliche Gehaltsbestandteile muss der entsprechende Tarifvertrag die Umwandlung zulassen.

Was passiert, wenn ein Versicherter den Arbeitgeber wechselt?

Krause: Bei seit 2005 abgeschlossenen Verträgen verlieren Sie Ihre Ansprüche bis zu einer bestimmten Höhe auch bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht. Sollten Sie beim neuen Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge auf eine andere Art fortführen, können Sie den alten Vertrag beitragsfrei stellen.

Für wen eignet sich die betriebliche Altersversorgung?

Krause: Das lässt sich pauschal nicht beantworten, sondern muss jeweils im Einzelfall durchgerechnet werden. Wenn Sie Kinder und ein durchschnittliches oder auch höheres Einkommen haben, kann ein Riester-Vertrag sinnvoller sein.

Sie können aber natürlich auch mischen, indem Sie eine Riester-Rente abschließen und noch einen Teil des Gehalts umwandeln. Allerdings muss ja auch noch etwas übrigbleiben, um zum Beispiel Heizung und Essen zu bezahlen.

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