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Schadenersatz:Gericht: Glyphosat-Strafe für Bayer zu hoch

Die Summe, die der Konzern in den USA wegen des Unkrautvernichters Glyphosat zahlen muss, wird wohl erneut sinken. Für Freitag ist eine weitere Anhörung angesetzt.

Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer kann in einem der Prozesse um Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter mit einer Senkung der Strafe rechnen. Ein Gericht in Oakland teilte mit, dass die insgesamt etwa zwei Milliarden US-Dollar, die eine Geschworenen-Jury dem Rentnerpaar Alva und Alberta Pilliod zugesprochen hatte, über den verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen hinausgehe.

Der Anteil des Strafschadenersatzes - der in Deutschland in dieser Form nicht existiert - soll nach Einschätzung des Gerichts auf maximal das Vierfache des eigentlichen Schadenersatzes von 50 Millionen Dollar reduziert werden. Die Maximalsumme, die sich aus Schadenersatz und Strafschadenersatz berechnet, läge damit bei 250 Millionen Dollar. Ein Strafschadenersatz wird im US-Recht als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt.

Weitere Anhörung für diesen Freitag angesetzt

Aus Sicht von Bayer wäre die Reduzierung des Schadenersatzes ein Schritt in die richtige Richtung. Der Konzern will jedoch zunächst die endgültige Entscheidung des Gerichts abwarten und dann eine detailliertere Stellungnahme zu dem Fall abgeben. Für diesen Freitag ist noch eine weitere Anhörung angesetzt, in der sich die beiden Streitparteien nochmals zu dem vorläufigen Urteil äußern können.

Erst zu Wochenbeginn hatte ein Richter in einem anderen Glyphosat-Prozess die von Geschworenen geforderte Strafe deutlich reduziert - von etwa 80 auf etwa 25 Millionen Dollar. Auch er hielt den Anteil des Strafschadenersatzes für zu hoch. Bayer kündigte in diesem Verfahren bereits an, in Berufung zu gehen.

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