Süddeutsche Zeitung

Bankpleiten:Wer im Ernstfall zahlt

Lesezeit: 3 min

Geraten Finanzinstitute in Schieflage, haften nicht mehr die Steuerzahler, sondern die Gläubiger - Versicherer, Pensionskassen und Fonds. Und die Sparer.

Von Meike Schreiber, Markus Zydra, Frankfurt

Viele Menschen haben sich geärgert in der Finanzkrise. Da hatten sich Banken rücksichtslos in den Ruin gezockt, und sie als Steuerzahler mussten dafür geradestehen. Die Politiker versprachen damals: Das sollte sich nicht wiederholen. Deshalb beschloss die EU 2014, dass künftig die Eigentümer und Gläubiger zahlen sollen, wenn eine Bank in finanzielle Schieflage gerät - und nicht die Allgemeinheit. Ein guter Plan, der in der Praxis aber schwer umzusetzen ist.

Das Problem: Häufig sind Sparer auch Bankgläubiger. Sie haben nicht nur Geld auf dem Giro- oder Festgeldkonto, das über die Einlagensicherung weitgehend von der Haftung ausgenommen ist. Sparer erwerben oft auch Zertifikate. Diese erlauben Börsenspekulationen, technisch handelt es sich dabei um Inhaberschuldverschreibungen. Das bedeutet: Geht eine Bank, die das Zertifikat ausgibt, pleite, ist das Geld weg. Weil sich die meisten deutschen Banken und alle Sparkassen und Volksbanken auch über Haftungsverbünde untereinander sichern, ist das zwar wenig wahrscheinlich, aber eben möglich.

Bisher gab es keine verlässlichen Zahlen dazu, wie stark Privathaushalte hier im Risiko stehen. Doch nun hat die Europäische Zentralbank (EZB) eine entsprechende Anfrage des EU-Parlamentsabgeordneten Sven Giegold (Die Grünen) beantwortet. Der deutsche Bankensektor hat demnach eine Haftungsmasse von etwa 400 Milliarden Euro. So groß ist das Volumen, das theoretisch für Bankpleiten haften muss. Davon sind 300 Milliarden im Besitz von inländischen Gläubigern, hauptsächlich Lebensversicherern und Pensionskassen. Doch auch viele Privatanleger sind dabei. Wie die EZB-Daten zeigen, sind von den im Inland gehaltenen 300 Milliarden Euro an Haftungskapital rund 60 Milliarden Euro im Besitz von Privathaushalten in Deutschland. Das entspricht einer Quote von gut 20 Prozent.

In Italien halten die Privathaushalte sogar 40 Prozent aller Bankanleihen, die im schlimmsten Fall mit Totalverlust in die Haftungsmasse fließen könnten. In Portugal sind es 30 Prozent, in Spanien 15 und in Frankreich zehn Prozent

Vielen Anlegern dürfte nicht bekannt sein, dass einige ihrer Wertpapiere vom Gesetzgeber als Haftungsmasse angesehen werden. In Deutschland zum Beispiel sorgte vergangenes Jahr der Fall der HSH Nordbank für Aufsehen, die zeitweise für mehrere Milliarden Euro Zertifikate ausgegeben hatte, obwohl ihre Zukunft ungewiss war. Inzwischen ist die HSH erfolgreich verkauft worden, es bleibt dennoch ein ungutes Gefühl.

"Vor allem in Italien sind bessere Gesetze zum Verbraucherschutz nötig. Es darf nicht sein, dass Banken unbedarften Sparern Produkte verkaufen, die im Ernstfall in die Haftungsmasse fallen", sagt Giegold und fordert: Diese Fehlberatung müsse unterbunden werden. "Es dürfen im Zuge einer Bankenrettung nur Gläubiger zur Verantwortung gezogen werden, die sich das auch leisten können, das heißt Versicherungen, Pensionskassen und Fonds", so der Grünen-Politiker.

Allerdings: Viele Arbeitnehmer sparen in Lebensversicherungen und Pensionskassen für ihre Altersvorsorge. Ein Bail-in - so der Fachbegriff für die Gläubigerhaftung - könnte also auch ganz normale Leute treffen - und nicht nur die "Großen", wie man es eigentlich plante. Zudem kann kaum ein Anleger einfach so nachprüfen, ob seine Pensionskasse diese Wertpapiere gekauft hat.

Damit mögen die neuen Gesetze den Steuerzahler schonen, doch sie belasten den Bürger in seiner Funktion als Sparer und Anleger. Die Chefin der EZB-Bankenaufsicht, Danièle Nouy, forderte in ihrer Antwort an das EU-Parlament, dass die Haftung bei Bankanleihen erst ab einem Volumen von 100 000 Euro beginnen sollte. Dieser hohe Mindestbetrag würde weitgehend ausschließen, dass Privatanleger diese Wertpapiere kauften. Auch die Chefin der Europäischen Abwicklungsbehörde, Elke König, klagt: "Die Bail-in-Instrumente sind oft in den falschen Händen."

Die Brüsseler Behörde hat von der EZB-Bankenaufsicht bisher fünf Banken zur Abwicklung überwiesen bekommen. Eigentlich klare Fälle für ein Bail-in - sprich: Gläubigerhaftung. Doch es gibt Klauseln, die erlauben, dass sich nationale Behörden um die Abwicklung kümmern. In Italien geschah das etwa mit den Instituten Veneto Banca und Banca Popolare di Vicenza. Hier sprang der italienische Staat ein, um einige Anleihegläubiger vor einem Verlust zu schonen. Das war legal, aber es widersprach dem Geist der neuen Regeln in Europa. Der Steuerzahler musste wieder ran - um einige andere vor Verlusten zu bewahren.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3962923
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 02.05.2018
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.