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Tarifstreit:Deutsche Bahn scheitert vor Gericht

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Auch in zweiter Instanz bekommt das Unternehmen nicht Recht, der Streik der Lokführergewerkschaft GDL ist rechtlich zulässig. Deren Chef Weselsky fordert von der Bundesregierung, den Konzern "zur Vernunft" zu bringen.

Im Streit zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden, dass der Streik rechtmäßig ist und fortgesetzt werden darf. Damit ist die Bahn auch in zweiter Instanz damit gescheitert, gerichtlich gegen den Streik der Lokführer vorzugehen.

Das Unternehmen wollte mit einer Einstweiligen Verfügung erreichen, dass der noch bis Dienstag ausgerufene Arbeitskampf hätte abgebrochen werden müssen. Es argumentierte, dass die GDL zu illegalen Streikzielen aufgerufen habe; zudem führten die Lokführer einen unzulässigen Unterstützungsstreik für andere Bahnbeschäftigte durch. In erster Instanz hatte aber das Arbeitsgericht Frankfurt am Donnerstag die Forderungen der Gewerkschaft für rechtmäßig befunden. Dagegen hatte die Bahn Berufung eingelegt. Die GDL hat den Streik am Freitag fortgesetzt.

Und man werde das auch weiter tun, sagte GDL-Chef Claus Weselsky in einer ersten Reaktion. "Wir werden den Arbeitskampf nicht vorzeitig beenden", man lasse sich nicht vorschreiben, wie lange man streike. Weselsky sagte, nun müsse die Bundesregierung die Konzernspitze "zur Vernunft bringen" - die Bahn gehört dem Bund.

Die warf den Gewerkschaftern eine "Blockadehaltung" vor. Alle Appelle der Richter, sich gütlich zu einigen, seien an der GDL abgeprallt, sagte eine Konzernsprecherin. "Diktieren funktioniert nicht, wir müssen verhandeln." Man prüfe nun auch eine Schadenersatzklage gegen die GDL. Zugleich kündigte die Bahn an, zum Wochenende hin die Kapazitäten zu erhöhen. Im Fernverkehr sollen dann 30 Prozent der Züge unterwegs sein, momentan sind es etwa 25 Prozent.

Der bundesweite Ausstand der Lokomotivführer im Personenverkehr hatte am Donnerstag um zwei Uhr begonnen. Mit dem auf mehr als fünf Tage angesetzten Streik in der laufenden Tarifrunde bei der Bahn will die GDL ihren Forderungen nach insgesamt 3,2 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 28 Monaten sowie einer Corona-Prämie von 600 Euro mehr Nachdruck verleihen.

Die Parteien stritten insbesondere um eine Klausel, mit der die GDL ihre Tarifverträge auch für Mitglieder durchsetzen will, die in Betrieben arbeiten, in denen eigentlich die Konkurrenzgewerkschaft EVG in der Mehrheit ist. Nach Auffassung des Gerichts müsse diese Klausel leerlaufen, mache aber nicht den gesamten Streikaufruf unwirksam. Die Arbeitsrichter prüften auch, ob die Lokführer einen illegalen Unterstützungsstreik für die anderen Bahn-Beschäftigten leisten. Eine Revision ließen sie nicht zu.

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