Süddeutsche Zeitung

Anas Modamani:Facebook muss Falschbehauptungen nicht aktiv suchen und löschen

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Ein syrischer Flüchtling wurde auf Facebook als Terrorist verunglimpft. Das Landgericht Würzburg hat seinen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Facebook abgelehnt.

Facebook muss rechtswidrige Inhalte nicht aktiv suchen und löschen, wenn Nutzer diese in dem sozialen Netzwerk veröffentlichen. Das Landgericht Würzburg wies einen Antrag des syrischen Flüchtlings Anas Modamani auf einstweilige Verfügung ab. Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden. Es handle sich "um fremde Inhalte der Nutzer des Portals".

Modamani hatte im September 2015 ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgenommen. Das Bild wurde unter anderem in Fotocollagen gezeigt, die Modamani als einen der Terroristen von Brüssel oder als Attentäter vom Breitscheidplatz zeigten oder den Anschein erweckten, er sei einer der jungen Männer, die in Berlin an Weihnachten einen Obdachlosen angezündet hatten. Alle derartigen Behauptungen sind frei erfunden.

Der Anwalt wird das Verfahren nicht weiter vorantreiben

Die rechtswidrigen Beiträge wurden hundertfach geteilt. Modamani forderte deshalb von Facebook nicht nur die ursprünglichen Postings, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht gänzlich tat, klagte der Flüchtling.

Ein Facebook-Sprecher sagte, das Unternehmen verstehe "sehr gut, dass dies für Herrn Modamani eine schwierige Situation ist". Angeblich habe man "schnell den Zugang zu Inhalten blockiert", die uns vom rechtlichen Vertreter Herrn Modamanis korrekt gemeldet wurden." Dieser rechtliche Vertreter, der Würzburger IT-Jurist Chan-jo Jun, sieht nun vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht. Es müsse Unternehmen wie Facebook finanziell wehtun, Recht zu verletzen.

Ob es zu einem Hauptsacheverfahren kommt, ist noch unklar. "Die Entscheidung liegt bei Anas Modamanis", sagte Jun nach der Urteilsverkündung. Dann würde das Verfahren aber von einem anderen Anwalt begleitet. Jun selbst habe angesichts vieler persönlicher Drohungen gemeinsam mit seiner Familie beschlossen, das Verfahren nach dem Urteil vom Dienstag nicht weiter zu begleiten.

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