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Abgasaffäre:Winterkorn droht der Verlust seines Vermögens

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In der Affäre um manipulierte Abgaswerte prüft der Volkswagenkonzern Schadensersatzansprüche gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn. Ihm drohe im Extremfall der Verlust seines kompletten Vermögens, berichtete die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ( FAS) unter Berufung auf Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch. Im Umfeld des Aufsichtsrates kursieren demnach bereits Zahlen, wie viel von dem tief gefallenen Manager zu holen ist. In der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover sei von bis zu einer Milliarde Euro die Rede.

Der VW-Chef hat dem Bericht zufolge im Laufe seiner jahrzehntelangen Karriere im Dienste des Autoherstellers mehr als 100 Millionen Euro verdient. Allein seine Pensionsansprüche summieren sich demnach auf knapp 30 Millionen Euro.

Selbst wenn Winterkorn keine Mitwisserschaft am Betrug beim Dieselskandal nachgewiesen werde, müsse er um sein Vermögen fürchten. Denn Manager haften nach deutschem Recht nicht nur, wenn sie einem Unternehmen willentlich schaden, sondern auch, wenn sie mit den Kontrollmechanismen nachlässig waren.

VW-Jurist belastet Winterkorn schwer

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig sind die deutschen Ermittlungen gegen Winterkorn und 38 weitere Beschuldigte wegen der Manipulation von Dieselfahrzeugen fast abgeschlossen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe, sagte der FAS, dass den Verteidigern der Beschuldigten "im Sommer" Akteneinsicht gewährt werden solle.

Winterkorn wurde am Donnerstag bereits in den USA wegen des Abgasskandals angeklagt. Ihm werden Verschwörung und Betrug vorgeworfen. Ein hochrangiger VW-Jurist will den früheren Volkswagenchef nach SZ-Informationen schon am 27. Juli 2015 über den Einsatz einer betrügerischen Software auf dem US-Markt informiert haben. Er soll Winterkorn die Einschätzung von hauseigenen Technikern geschildert haben, wonach diese Software ein verbotenes "defeat device" sei. Zudem habe er Winterkorn geraten, selbst die Initiative zur Aufklärung zu ergreifen, bevor es die US-Behörden tun - doch das geschah nicht.

In Deutschland ist Winterkorn sicher vor der US-Justiz: Er darf laut Grundgesetz nicht ans Ausland ausgeliefert werden. Allerdings könnte schon eine Reise über die österreichische Grenze für ihn gefährlich werden. Die USA haben zahlreiche bilaterale Abkommen geschlossen, auf deren Grundlage entschieden wird, ob jemand ausgeliefert werden darf.

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