Anklage in den USA:Reisewarnung für den Ex-VW-Chef

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Kann nicht mal mehr sorglos auf Auswärtsspiele des FC Bayern fahren: der frühere Volkswagenchef Martin Winterkorn.

(Foto: Bloomberg)
  • In Deutschland ist Martin Winterkorn sicher vor der US-Justiz: Er darf laut Grundgesetz nicht ans Ausland ausgeliefert werden.
  • Schon eine Reise über die österreichische Grenze könnte allerdings gefährlich werden.
  • Die USA haben zahlreiche bilaterale Abkommen geschlossen, auf deren Grundlage entschieden wird, ob jemand ausgeliefert werden darf.

Von Wolfgang Janisch und Klaus Ott

Martin Winterkorn gehört dem Aufsichtsrat von Bayern München an. Aber die Reise zum Spiel des Jahres bei Real Madrid diese Woche hat er, wie in seinem Umfeld erzählt wird, vorsichtshalber ausgelassen. Winterkorn ist aus gutem Grund im Lande geblieben. Die Heimat ist sein bester Schutz gegen die US-Ermittler. "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden", heißt es in Artikel 16 Grundgesetz. In der EU überstellt Deutschland zwar inzwischen auch eigene Staatsbürger, aber im Verhältnis zu anderen Ländern ist das unzulässig.

In Deutschland ist Winterkorn also sicher vor der US-Justiz. Doch sobald der einst global agierende Manager ins Ausland reisen würde, müsste er befürchten, aufgrund des von den USA erlassenen Haftbefehls in Gewahrsam genommen und in die USA überstellt zu werden. Schon ein Ausflug nach Österreich könnte reichen. Denn ob jemand im internationalen Rechtshilfeverkehr ausgeliefert werden darf, entscheidet sich auf der Grundlage bilateraler Abkommen. Und die Liste der Länder, mit denen die USA solche Verträge geschlossen haben, umfasst mehr als hundert Staaten; darunter alle EU-Länder. Vor Kurzem hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass EU-Bürger nur im eigenen Staat vor Auslieferung geschützt sind.

Selbst Auswärtsspiele der Bayern in der Champions League sind tabu

Winterkorn wird in den USA der "Verschwörung" bezichtigt. Diesen Straftatbestand gibt es im deutschen Recht nicht, und auch in manchen anderen Staaten nicht. Es bleibt aber der Vorwurf des Betrugs. Das ist eine Strafvorschrift, die es in so ziemlich allen Staaten geben dürfte, sodass der frühere VW-Chef nahezu überall in die USA ausgeliefert werden würde.

Als Reiseziel bliebe Winterkorn damit vielleicht noch China, das kein Abkommen mit den USA hat. Doch selbst dorthin wird er kaum fliegen; nicht einmal mit dem FC Bayern München, der den chinesischen Markt erobern will. Auch die Auswärtsspiele der Bayern in der europäischen Champions League wie bei Real Madrid sind für Winterkorn damit tabu. Immerhin dürfte er in zwei Wochen zum deutschen Pokalfinale nach Berlin fahren.

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