Süddeutsche Zeitung

Tour de France:Ewan feiert seinen zweiten Etappensieg

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Der Australier setzt sich im Sprint durch. Die österreichischen Skilangläufer Baldauf und Hauke werden wegen Dopings für vier Jahre gesperrt.

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Radsport, Tour de France: Der australische Radprofi Caleb Ewan hat die 16. Etappe der Tour de France gewonnen. Der 25-Jährige vom Team Lotto-Soudal setzte sich nach 177 km mit Start und Ziel in Nimes vor dem Italiener Elia Viviani (Deceuninck-Quick Step) und Dylan Groenewegen (Jumbo-Visma) aus den Niederlanden durch. Für Ewan war es der zweite Etappensieg bei der laufenden Frankreich-Rundfahrt. Das Gelbe Trikot verteidigte bei Temperaturen bis zu 39 Grad der Franzose Julian Alaphilippe (Deceuninck-Quick Step) erfolgreich.

Beendet ist das Rennen indes für Mitfavorit Jakob Fuglsang. Nach einem Sturz etwa 30 Kilometer vor dem Ziel stieg der auf Gesamtrang neun liegende Däne ins Begleitauto und gab die Frankreich-Rundfahrt 2019 vorzeitig auf.

Skilanglauf, Doping: Die Skilangläufer Dominik Baldauf und Max Hauke sind von der österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) für je vier Jahre gesperrt worden. Dem Duo war bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld die Anwendung von Blutdoping nachgewiesen worden. Beide hätten seit April 2016 in unregelmäßigen Abständen eine größere Zahl von Blutabnahmen zur Lagerung und späteren Reinfundierung vornehmen lassen, befand die Kommission. Bei Baldauf erfolgte laut ÖADR zuletzt eine Eigenblutinfusion am 24. Februar 2019. An diesem Tag erreichte das ÖSV-Duo im Teamsprint den sechsten WM-Rang. Hauke wurde bei einer Razzia der Behörden in Seefeld am 27. Februar während einer Eigenblutinfusion ertappt. Alle von Baldauf und Hauke ab dem April 2016 erzielten Ergebnisse würden annulliert und Titel, Preis- und Startgelder aberkannt. Zudem müssen beide die Verfahrenskosten tragen.

Fußball, Holger Badstuber: Der frühere Nationalspieler von Bundesliga-Absteiger VfB Stuttgart hat seine Krankenversicherung verklagt. Badstuber fordert von der privaten Kasse (DKV) vor dem Münchner Landgericht die Zahlung von Krankentagegeld. Der Streitwert liegt nach Auskunft des Gerichts bei 28.575 Euro. Die Krankenkasse verweigert die Zahlung mit dem Hinweis, Badstuber (30) habe sich im fraglichen Zeitraum im Ausland aufgehalten.

Wie das Landgericht bestätigte, sieht eine Klausel im Vertrag über die Krankentagegeld-Versicherung vor, dass der Zahlungsanspruch in diesem Fall entfällt. Badstuber ist aber der Ansicht, dass ihn die Klausel grob benachteilige und daher unwirksam sei. Der für Donnerstag angesetzte Prozessauftakt mit mündlicher Verhandlung wurde aus gerichtsinternen Gründen verschoben und ist nun für 1. Oktober terminiert.

In den Zeiträumen, für die die Zahlung zwischen den Parteien umstritten ist, stand der im Laufe seiner Karriere häufig verletzte Badstuber bei Bayern München unter Vertrag. Von Mitte September 2014 bis Anfang Januar 2015 fiel er wegen eines Sehnenrisses aus, zum Jahreswechsel war er zwölf Tage im Ausland. Von Mitte Februar bis Anfang Juli 2016 musste er wegen einer Sprunggelenksverletzung pausieren, im Juni war er insgesamt 15 Tage im Ausland.

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